FörderpreisBewerbung für den Innovationspreis Junges Handwerk
Teilnahmebedingungen
Für den Innovationspreis Junges Handwerk können sich Existenzgründer/-innen und Betriebsübernehmer/-innen aus dem Handwerk bewerben, die maximal seit 5 Jahren im Bezirk der Handwerkskammer Konstanz (Landkreise Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und Schwarzwald-Baar-Kreis) aktiv sind. Sie müssen als Mitgliedsbetrieb in der Handwerksrolle eingetragen sein.