
Ein Anruf einer Vermittlungsagentur, eine Nachricht bei Facebook oder ein Einwanderungsprojekt: Auf der Suche nach Auszubildenden werden Betriebe manchmal auch im Ausland fündig. Ines Rimmele, Migrationsbeauftragte der Handwerkskammer Konstanz, berät mit ihren Kollegen Handwerksbetriebe kostenlos rund um die Anstellung von ausländischen Auszubildenden. Sie erklärt, worauf Unternehmen achten sollten.
1. Spanien, Norwegen oder Marokko: Achten Sie auf das Herkunftsland
Kommt der neue Auszubildende aus einem EU-Staat, ist es relativ unkompliziert. Er kann ohne Altersbeschränkung und zusätzliche Genehmigung eine duale Ausbildung in Deutschland absolvieren. Dasselbe gilt für Angehörige eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA, also Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz.
Kommt der Kandidat aus einem Drittstaat, benötigt er ein Visum. Das muss er bei der deutschen Auslandsvertretung in seinem Heimatland beantragen. Er braucht dafür einen bereits geschlossenen Ausbildungsvertrag oder ein konkretes Ausbildungsangebot mit einer Absichtserklärung des Betriebs, sowie Deutsch auf Sprachniveau B1.
„Wir von der Handwerkskammer empfehlen eine Ausbildung erst ab Sprachniveau B2“, konkretisiert Ines Rimmele. Außerdem muss der künftige Auszubildende nachweisen, dass sein Lebensunterhalt mit der Ausbildungsvergütung gesichert ist (etwa 1.000 Euro netto im Monat).
2. Vorsicht bei Vermittlungsagenturen
Ines Rimmele rät zur Vorsicht bei Anrufen von Vermittlungsagenturen. Es gäbe unseriöse Anbieter, bei denen die potenziellen ausländischen Azubis hohe Vermittlungsgebühren bezahlen müssten und sich verschuldeten. Deswegen empfiehlt Rimmele auf bereits existierende Einwanderungsprojekte mit vertrauenswürdigen Strukturen und Unterstützungsangeboten in Deutschland zurückzugreifen.
3. Kümmern Sie sich frühzeitig
Der Visumsprozess könne viel Zeit in Anspruch nehmen, sagt Rimmele. Es gäbe Wartezeiten von bis zu einem Jahr. Deshalb sollten sich Betriebsinhaber frühzeitig kümmern. Nach der Einreise muss das Visum bei der Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgetauscht werden.
4. Stellen Sie sich auf Herausforderungen ein
„Der Betrieb trägt Verantwortung für den Azubi. Deswegen raten wir dazu, nur volljährige internationale Auszubildende zu beschäftigen“, sagt Ines Rimmele. Denn für einen Azubi aus dem Ausland ist erst einmal alles neu, und das Einleben ohne weitere Betreuung kann schwierig werden. Im Zweifel muss der Ausbildungsbetrieb das übernehmen und Zeit und Geld investieren. Unterstützung brauchen die Azubis meist bei bürokratischen Angelegenheiten wie der Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde, alltäglichen Dingen wie Sprachkurse, Wohnung oder Nachhilfe. Auch die Integration sei eine Aufgabe.
5. Treten Sie bei Problemen frühzeitig mit der Handwerkskammer in Kontakt
Ines Rimmele rät Betrieben dringend, bei Problemen und vor allem vor einer potenziellen Kündigung mit der Handwerkskammer Konstanz in Kontakt zu treten. Katja Haid und Alexandra Hagen-Ettl von der Ausbildungsbegleitung der Handwerkskammer Konstanz unterstützen Lehrlinge und Betriebe über den gesamten Zeitraum der Berufsausbildung mit dem Ziel, gefährdete Ausbildungsverhältnisse so zu stabilisieren, dass die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
6. Suchen Sie auch im Inland
Die Anstellung eines Auszubildenden aus dem Ausland bedeutet meist einen großen, auch finanziellen, Aufwand. Migrationsbeauftragte Ines Rimmele rät, diese höhere Investitionsbereitschaft auch einheimischen Auszubildenden anzubieten. Mit der nötigen Unterstützung fände sich gegebenenfalls eine Arbeitskraft im Inland. Auch viele Jugendliche aus dem Inland seien dankbar um eine Chance für eine Ausbildung.