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Ausbildung
Qualifikationen anerkennen: Anerkennung, Validierung und Externenprüfung
Sie haben im Ausland gelernt oder Berufserfahrung erworben und möchten diese Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen?
Es gibt verschiedene Wege, Ihre beruflichen Qualifikationen in Deutschland anerkennen oder feststellen zu lassen beziehungsweise einen deutschen Berufsabschluss zu erwerben. Informieren Sie sich über die drei Möglichkeiten und finden Sie den für Ihre berufliche Situation passenden Weg.
Sie möchten sich im Handwerk selbständig machen? Dann brauchen Sie eine Sondergenehmigung der Handwerksrolle.
Die drei Verfahren im Vergleich
FAQ: Anerkennung, Externenprüfung und Validierung
Anerkennung: Personen mit einem im Ausland erworbenen, staatlich anerkannten und abgeschlossenen Berufsabschluss. Zuständig sind für Handwerksberufe die Handwerkskammern, für Berufe im Bereich Industrie und Handel die IHK FOSA und für die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Externenprüfung: Personen mit praktischer Berufserfahrung, die einen deutschen Gesellenabschluss durch Ablegen der regulären Prüfung ohne vorherige Ausbildung erwerben möchten. Die praktische Berufserfahrung muss mindestens das 1,5-Fache der regulären Ausbildungszeit betragen, zum Beispiel viereinhalb Jahre bei dreijähriger Ausbildung. Ausnahmen sind möglich. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Validierung: Personen mit umfangreicher Berufserfahrung und beruflichen Kompetenzen, aber ohne formalen Berufsabschluss. Die praktische Berufserfahrung muss mindestens das 1,5-Fache der regulären Ausbildungszeit betragen, zum Beispiel viereinhalb Jahre bei dreijähriger Ausbildung.
Anerkennung: Normalerweise keine Prüfung, sondern Bewertung der eingereichten Unterlagen. Im Verfahren wird festgestellt, inwieweit die ausländische Berufsqualifikation die Anforderungen des deutschen Referenzberufs erfüllen.
Externenprüfung: Reguläre Gesellenprüfung mit schriftlichem und praktischem Teil. Die Bewertung erfolgt anhand von Punkten. Je nach Punktanzahl hat man bestanden oder nicht bestanden.
Validierung: Feststellung der Kompetenz, in der Regel durch praktische Arbeitsaufgaben und gegebenenfalls ein Fachgespräch. Das Verfahren will herausfinden, in welchem Umfang die berufliche Handlungsfähigkeit im deutschen Referenzberuf vorhanden ist. Für ein positives Ergebnis müssen alle erforderlichen Kompetenzbereiche des deutschen Referenzberufs nachgewiesen werden.
Anerkennung: Deutschkenntnisse werden nicht geprüft.
Externenprüfung: Deutschkenntnisse sind für das Ablegen der Gesellenprüfung erforderlich. Die theoretische und praktische Prüfung findet auf Deutsch statt.
Validierung: Für das Verfahren sind hinreichende Deutschkenntnisse erforderlich.
Anerkennung: Gleichwertigkeit feststellen (das heißt: Herausfinden, ob und in welchem Umfang der ausländische Berufsabschluss einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist).
Externenprüfung: Deutschen Berufsabschluss (Gesellenbrief) erwerben.
Validierung: Bescheinigung beruflicher Kompetenzen (das heißt: Feststellen und Bestätigen, dass eine berufliche Handlungsfähigkeit vorhanden ist, gemessen am Referenzberuf).
Anerkennung: Anerkennungsbescheid über die volle/ teilweise/ keine Gleichwertigkeit. Bitte beachten: In diesem Verfahren wird kein deutscher Meister- oder Gesellenbrief ausgestellt.
Externenprüfung: Berufsabschlusszeugnis und Gesellenbrief (sofern die Gesellenprüfung bestanden wurde), das heißt: ein vollwertiger, anerkannter deutscher Berufsabschluss.
Validierung: Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit oder Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit. Bitte beachten: Das Validierungsverfahren führt nicht zu einem deutschen Berufsabschluss, einem Gesellen- oder Meisterbrief und es berechtigt auch nicht zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
Anerkennung: Das Verfahren ist relevant für die Fachkräfteeinwanderung nach § 16d, § 18b AufenthG.
Externenprüfung: Das Verfahren ist relevant für die Fachkräfteeinwanderung nach § 16d, § 18b AufenthG.
Validierung: Das Verfahren hat keine direkte Auswirkung auf den Aufenthaltsstatus.
Anerkennung: ca. 100 – 600 €.
Externenprüfung: ca. 250 – 420 € zuzüglich Materialkosten.
Validierung: ca. 300 – 1.400 € zuzüglich Materialkosten.
Anerkennung: „Ich habe einen staatlich anerkannten Berufsabschluss aus dem Ausland. Wird er in Deutschland als gleichwertig anerkannt?“
Externenprüfung: „Ich möchte durch eine Prüfung einen deutschen Gesellenabschluss erwerben, habe aber keine Ausbildung absolviert. Kann ich zur Externenprüfung zugelassen werden?“
Validierung: „Ich habe langjährige Berufserfahrung als Fliesenleger, aber keinen formalen Abschluss. Welche beruflichen Kompetenzen kann ich nachweisen?“
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