Frontansicht des Gebäudes der Handwerkskammer Konstanz

Wir vertreten die Handwerker der Region

Die Handwerkskammer Konstanz – eine für alle

Die Handwerkskammer Konstanz ist für alle Handwerksbetriebe in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und dem Schwarzwald-Baar-Kreis da.

Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf der verpflichtenden Mitgliedschaft der Handwerksbetriebe beruht. Im Rahmen der Selbstverwaltung übernimmt die Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben und vertritt gemeinsam mit weiteren Organisationen die Interessen des Handwerks gegenüber der Politik.

Als Servicezentrum des regionalen Handwerks berät die Handwerkskammer ihre Mitgliedsbetriebe in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, fördert Innovation und Austausch und unterstützt die Aus- und Weiterbildung.

Landkarte mit den Bezirken der Handwerkskammer Konstanz: Landkreise Konstanz, Rottweil, Tuttlingen, Waldshut und Schwarzwald-Baar-Kreis

Unsere Aufgaben

Die hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer sind in der Handwerksordnung (HwO) definiert. Doch die Handwerkskammer will mehr erreichen: Mit ihrer Lobbyarbeit und ihrem breiten Serviceangebot sorgt sie dafür, dass die Handwerksunternehmen der Region erfolgreich arbeiten können.

Wer weiß wohl besser, was dem Handwerk guttut, als das Handwerk selbst? Daher hat das Handwerk die Chance erhalten, seine Geschicke selbst zu leiten.

Zu den hoheitlichen Aufgaben der Handwerkskammer gehören:

  • Führung der Handwerksrolle
  • Führung der Lehrlingsrolle
  • Beratung von ausbildenden Betrieben und Lehrlingen
  • Regelung der Berufsausbildung
  • Erlass von Prüfungsordnungen
  • Bildung von Prüfungsausschüssen
  • Durchführung von Prüfungen

Die Handwerkskammer ist heute ein modernes Dienstleistungszentrum des regionalen Handwerks. Ihre Mitarbeiter stehen Rede und Antwort zu allen Fragen rund um den Betrieb – ein exklusiver Service, den nur die Mitglieder der Kammer genießen.

Die Berater helfen bei Fragen rund um die Themen:

  • Betriebsberatung
  • Umweltberatung
  • Technologieberatung
  • Rechtsberatung
  • Ausbildungsberatung
  • Fachkräftesicherungsberatung
  • Außenwirtschaftsberatung

Zum Nutzen der zugehörigen Handwerksbetriebe tritt die Handwerkskammer Konstanz auf allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Ebenen als Sprachrohr auf. Erklärtes Ziel ist es, gesunde Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaft zu fördern und zu erhalten sowie das Image des Handwerks zu fördern, zum Beispiel durch:

  • Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren
  • Unterstützung der Behörden durch Anregungen, Vorschläge und Erstellung von Gutachten
  • Konjunkturberichterstattung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Damit das Handwerk wettbewerbsfähig bleibt, bietet die Handwerkskammer Konstanz in ihren Bildungseinrichtungen umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an, zum Beispiel:

  • Meisterschulen
  • gewerblich-technische Weiterbildungen
  • Betriebswirtschaftlicher Studiengang
  • Management-Seminare
  • Marketing-Training
  • Seminare für Führungskräfte

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Weitere Informationen

Ihre Mitgliedschaft

Wer als Handwerker selbständig arbeiten möchte, muss sich bei der Handwerkskammer anmelden und in der Handwerksrolle eintragen lassen. Die Voraussetzungen dafür sind in der Handwerksordnung (HwO)geregelt.

Für zulassungspflichtige Handwerke (HwO Anlage A) gelten bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen. Wollen Sie sich mit einem zulassungsfreien Handwerk (HwO Anlage B1) oder in einem der handwerksähnlichen Gewerbe (HwO Anlage B2) eintragen lassen, brauchen Sie keinen Qualifikationsnachweis.

  Weitere Informationen zu Eintragung und Mitgliedschaft

Das Starter-Center der Handwerkskammer Konstanz unterstützt Sie bei zahlreichen Formalitäten rund um die Anmeldung und Eintragung in die Handwerksrolle.

Handwerkskammer-Beitrag

Damit die Handwerkskammer ihre Aufgaben erfüllen kann, erhebt sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Grundsätze der Beitragserhebung sind in der Beitragsordnung geregelt. Die Höhe der Beitragssätze wird jährlich von der Vollversammlung beschlossen.

   Weitere Informationen zum Handwerkskammer-Beitrag

Unser Selbstverständnis

Als Handwerkskammer stehen wir für die über 13.000 Handwerksbetriebe zwischen Hochrhein, Schwarzwald und Bodensee ein. Wir erfüllen unsere öffentlichen Aufgaben auf klaren gesetzlichen Grundlagen und sind den Grundsätzen einer guten Verwaltung verpflichtet: Transparenz, Partizipation, Verantwortlichkeit, Effektivität und Kohärenz.

In enger Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamt vertreten wir das Gesamtinteresse des Wirtschaftsbereichs Handwerk in Politik und Gesellschaft, sind aber auch verlässlicher, kompetenter und serviceorientierter Ansprechpartner für jeden einzelnen Mitgliedsbetrieb. Wir sind überzeugt von der großen Bedeutung des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft und stärken es in seiner Vielfalt, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft.

Als lernende Organisation überprüfen und verbessern wir regelmäßig unsere Arbeitsprozesse und Dienstleistungen. Wir arbeiten effizient und gehen sorgsam mit Ressourcen um. Unsere Ziele erreichen wir mit qualifizierten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Durch klare Strukturen und Regeln sichern wir die Verlässlichkeit und Qualität unserer Arbeit.

Organigramm der Handwerkskammer Konstanz (Stand: 01.01.2026)

Rechtsgrundlagen

Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.

Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans sowie die Buchführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.

Finanzstatut der Handwerkskammer Konstanz

Für die Durchführung der Meister- und Gesellenprüfungen gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben, die in unten stehenden Prüfungsverordnungen festgelegt sind.

 

Die Satzung ist der selbstgesteckte Rahmen, in dessen Grenzen die Handwerkskammer Konstanz ihre Aufgaben erfüllt.

Satzung der Handwerkskammer Konstanz (Stand: 2023)

Die Handwerkskammer Konstanz bestellt und vereidigt Sachverständige des Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes. Die Grundlage hierfür ist die Sachverständigenordnung.

Satzung der Handwerkskammer Konstanz (Stand: 2023)

Die Handwerkskammer erhebt zur Deckung der durch ihre Errichtung und durch ihre Tätigkeit entstehenden Kosten, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind, einen jährlichen Beitrag. Dieser fußt auf der von der Vollversammlung beschlossenen Beitragsordnung.

Beitragsordnung der Handwerkskammer Konstanz (Stand: 2019)

Die Handwerkskammer in Zahlen

(Stichtag: 31.12.2025)

  • Mitgliedsbetriebe: über 13.500
  • Beschäftigte: ca. 70.000
  • Auszubildende: 4.177
  • Ausbildungsberechtigte Betriebe: 7.102
  • Ausbildende Betriebe: 1.824

  • Delegierte Ausschüsse: 50
  • Ordentliche Mitglieder: 150
  • Stellvertretende Mitglieder: 400

  • Persönliche Beratungen: 1.000
  • Ausbildungsbegleitungen: 104

  • Gesellen-/Abschlussprüfungen: 1.140
  • Meisterprüfungen: 312
  • Kaufmännische Fortbildungsprüfungen: 134
  • AEVO: 119
  • Technische Fortbildungsprüfungen: 105

  • 75 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus 32 Gewerken
  • 84 ordentliche, 84 stellvertretende Mitglieder und 152 Prüfende Personen in 21 Meisterprüfungsausschüssen
  • 54 ordentliche, 150 stellvertretende Mitglieder in 16 kammereigenen Prüfungsausschüssen

  • Arbeitsrecht: 832
  • Ausländer- und Asylrecht: 170
  • Schweiz/sonstiges Ausland: 263
  • Wettbewerbsrecht: 164
  • Zivilrecht: 1.628
  • Existenzgründung: 138
  • Betriebsnachfolge: 264
  • Weitere betriebswirtschaftliche Beratungen: 84
  • Umweltberatungen: 391
  • Technologie- und Innovationsberatungen: 302

Im Kammergebiet Konstanz besuchten 2.919 Auszubildende aus 21 Gewerken die ÜBA. Insgesamt verbrachten sie 6.906 Teilnehmerwochen in den Kursen.

Haushalt und Finanzen

Die wichtigsten Zahlen rund um das Budget der Handwerkskammer Konstanz setzen sich wie folgt zusammen.

Die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 sowie die Planung 2026 wurden von der Vollversammlung beschlossen, geprüft und genehmigt. Der Jahresabschluss 2024 sowie der Wirtschaftsplan 2026 wurden von der Vollversammlung am 02.12.2025 beschlossen und vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus genehmigt (Wirtschaftsplan: 23.12.2025, Jahresabschluss: 05.02.2026).

(in Tsd. €) 2023 2024 Planung 2026
Erträge aus Beiträgen 10.947 11.079 11.533
Erträge aus Gebühren und Entgelten 4.007 3.837 4.250
Erträge aus Zuwendungen 3.541 3.757 3.698
Sonstige Erträge 2.557 2.268 2.428
Ordentliche Erträge

 

21.052 20.941 21.909
Sachaufwand und bezogene Leistungen 3.536 3.187 3.683
Besondere Kammeraufwendungen 1.383 1.278 1.510
Personalaufwand 9.468 9.231 10.546
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.975 4.424 4.260
Abschreibungen 2.367 2.479 2.737
Ordentliche Aufwendungen

 

20.729 20.599 22.736
Finanzergebnis 89 118 48
Ao. Ergebnis -6 47 -5,5
Jahresergebnis 406 507 -785

Weitere Details können auf Nachfrage von Mitgliedsbetrieben eingesehen werden.

Quelle ist der von der Vollversammlung am 02.12.2025 beschlossene und von der Rechtsaufsicht am 05.02.2026 genehmigte Jahresabschluss 2024.

Aktiva Passiva
Das Anlagevermögen setzt sich im Wesentlichen zusammen aus rund 20 Mio. Euro für Grundstücke und Gebäude der 3 Bildungsakademien in Rottweil, Singen, Waldshut sowie den Hauptsitz in Konstanz. Rund 2,5 Mio. Euro betreffen die Werkstatt-Ausstattung, technische Anlagen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die zweck-entsprechende Verwendung ist durch die gute Auslastung in den Bildungsakademien für die Aus- und Weiterbildung sichergestellt. Das kurzfristige Finanz- und Geldvermögen dient der Abdeckung der laufenden Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzung sowie den geplanten Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen in den Bildungsstätten und am Hauptsitz in Konstanz. Die Passivseite der Bilanz zeigt die Mittelherkunft des Vermögens, und gliedert sich auf in Eigen- und Fremdkapital. Das abgeleitete Eigenkapital, die Investitionsrücklage sowie die Sonderposten für Investitionszuschüsse zeigen somit die langfristige Mittelherkunft zur Finanzierung des Vermögens.
Zum Fremdkapital zählen Verbindlichkeiten. Auch Rückstellungen, sind nach Handelsrecht Verbindlichkeiten die hinsichtlich ihrer Fälligkeit oder Höhe ungewiss sind. Als kurzfristige Verbindlichkeiten zählt der Posten „Passive Rechnungsabgrenzung“.
Aktiva in Tsd. €
Anlagevermögen 22.109
Forderungen 3.496
Finanzmittel 7.198
Rechnungsabgrenzung 97
Summe Aktiva 32.900
Passiva in Tsd. €
Abgeleitetes Eigenkapital 13.068
Investitionsrücklage 3.987
Jahresergebnis 507
Sonderposten Investitionszuschüsse 12.800
Rückstellungen 410
Verbindlichkeiten 1.331
Rechnungsabgrenzung 797
Summe Passiva 32.900

Wir sind zertifiziert

Die Handwerkskammer Konstanz ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Damit wird bestätigt, dass sie den internationalen Standards und Normen einer modernen entwicklungsfähigen Organisation gerecht wird.