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Begabtenförderung
Weiterbildungsstipendium im Handwerk: Förderung für Ihre Karriere
Wer seine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung mit einer herausragenden Leistung bestanden hat, kann für seine künftige Weiterbildung ein Stipendium beantragen. Dieses Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und wird von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert.
Wer kann sich bewerben?
Das Weiterbildungsstipendium ist eine Auszeichnung für Leistung und Engagement. Bewerben können sich Gesellinnen und Gesellen, die:
- ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich abgeschlossen haben;
- mindestens 87 Punkte oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen eine Durchschnittspunktzahl von 87 Punkten oder besser) erzielt oder einen der ersten drei Plätze bei einem überregionalen Leistungswettbewerb (z. B. Landessieg bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk) belegt haben oder die mit einer Begründung von Arbeitgeber oder Berufsschule vorgeschlagen wurden;
- das 25. Lebensjahr darf noch nicht vollendet haben (in begründeten Ausnahmefällen, wie Elternzeit oder FSJ, kann die Aufnahme noch bis zu drei Jahre später erfolgen);
- entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind.
Was wird gefördert?
Gefördert wird, was weiterbringt – fachlich wie persönlich. Dazu zählen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt oder Fachwirt,
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. KI, Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement, oder berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Diese Weiterbildungen finden in der Regel berufsbegleitend statt.
Wie hoch ist die Förderung und wie lange läuft sie?
Stipendiaten können innerhalb des Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Sie tragen einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme.
Das Weiterbildungsstipendium läuft drei Jahre. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Förderprogramm und endet am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Wie kann ich mich bewerben?
Wenn Sie die oben genannten Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, Ihre Ausbildung im Handwerk absolviert haben und Ihr Ausbildungsvertrag bei der Handwerkskammer Konstanz eingetragen war, können Sie sich ganz einfach über unser Online-Formular registrieren. Wir prüfen Ihre Registrierung. Anschließend erhalten Sie eine separate E-Mail mit Ihren Login-Daten für das Bewerberportal. Damit loggen Sie sich ein und führen weitere Schritte durch.
Im Bewerberportal füllen Sie den Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm vollständig aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch:
- Gesellenprüfungszeugnis (Kammerzeugnis) oder vorab Ihre Ergebnismitteilung
- Nachweis über Ihre derzeitige Berufstätigkeit oder bei Arbeitslosigkeit den Nachweis der Agentur für Arbeit
Bitte beachten: War Ihr Ausbildungsverhältnis bei einer anderen Kammer eingetragen, wenden Sie sich bitte an diese Stelle. Die Bewerbungs- und Aufnahmetermine können variieren.
Wann endet die Bewerbungsfrist?
Der Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm muss im Bewerbungsportal vor dem Antritt der Weiterbildungsmaßnahme und bis spätestens 31. Oktober vorliegen. Das Auswahlverfahren erfolgt im Dezember, die Aufnahme der neuen Stipendiaten im Januar des Folgejahres.
Erklärvideo: Weiterbildungsstipendium
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Kontakt bei der Handwerkskammer Konstanz