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Ausbildung
Validierungsverfahren: Bewertung von Berufserfahrung
Im Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen bewertet, die außerhalb einer formalen Berufsausbildung erworben wurden, beispielsweise durch Berufstätigkeit, Weiterbildung oder praktische Erfahrungen.
Die Bewertung erfolgt anhand eines sogenannten Referenzberufs. Dabei wird geprüft, ob Ihre beruflichen Fähigkeiten vollständig oder überwiegend dem Niveau eines anerkannten Ausbildungsberufs entsprechen.
So läuft das Validierungsverfahren ab
Wer kann teilnehmen?
Für das Validierungsverfahren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Mindestalter 25 Jahre
- Deutschkenntnisse
- 1,5-fache Ausbildungsdauer an Berufserfahrung (mindestens 4,5 Jahre)
- Wohnsitz in Deutschland oder mindestens die Hälfte der Berufserfahrung in Deutschland erworben
- Kein Berufsabschluss im Referenzberuf
Was kostet die Teilnahme am Validierungsverfahren?
Die Gebühren werden für die Zulassung zum Validierungsverfahren und für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit getrennt erhoben:
- Gebühr für die Zulassung zum Verfahren („Antragsgebühr“, unter anderem für Antragstellung, Auswertung der Antragsunterlagen): 100 – 350 €
- Gebühr für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit („Bewertungsgebühr“, unter anderem für Aufgabenerstellung, Bewertung durch das Feststellungstandem): 350 € – 1.250 €
- Materialkosten fallen gegebenenfalls zusätzlich an.
Insgesamt müssen Sie mit Kosten in Höhe von 450 bis 1.600 €, zuzüglich Materialkosten, rechnen.
Was die Validierung nicht ist
Bitte beachten Sie, dass die Validierung
- kein Gesellenbrief
- kein Meisterbrief
- kein anerkannter Berufsabschluss
- keine Berechtigung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- keine Fachkräfteeinwanderung auf Basis der Bescheinigung
ist.
FAQ zum Validierungsverfahren
Teilnahme
Am Validierungsverfahren können Personen teilnehmen, die
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben,
- keine abgeschlossene Ausbildung in ihrem ausgeübten Beruf haben
- nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen
- das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können (z.B. 4,5 Jahre bei 3-jähriger Ausbildung)
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- ausreichende Deutschkenntnisse besitzen, um die Fragen in der Prüfung zu beantworten und die Aufgabe für die praktische Prüfung zu verstehen.
Für Menschen mit Behinderung gelten Sonderregelungen (siehe unten).
Voraussetzung für die Teilnahme am Validierungsverfahren ist Berufserfahrung, die mindestens eineinhalb mal länger ist als die Ausbildungszeit des Berufs, in dem man arbeitet.
Beispiel 1: Die Ausbildung im Beruf Fachlagerist/-in dauert zwei Jahre. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Beispiel 2: : Die Ausbildung im Beruf Friseur/-in dauert drei Jahre. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens viereinhalb Jahre relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Ein Referenzberuf ist der Vergleichsberuf, mit dem Ihre beruflichen Kompetenzen verglichen werden. Wenn Sie zum Beispiel lange Zeit zuständig waren für Sanitär- und Heizungsanlagen ist Ihr Referenzberuf der/die Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
In der Online-Berufsdatendank der Handwerkskammer Konstanz sind die meisten Ausbildungsberufe erfasst.
Für die Teilnahme am Validierungsverfahren müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein.
Für die Teilnahme am Validierungsverfahren sind Deutschkenntnisse nötig, da das Verfahren vollständig in deutscher Sprache durchgeführt wird. Sie benötigen ausreichende Deutschkenntnisse, um die Fachsprache zu verstehen und berufstypische Aufgaben im gewählten Referenzberuf bearbeiten und erläutern zu können.
Wir empfehlen, vor der Antragstellung sicherzustellen, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse für die Durchführung des Verfahrens verfügen.
Dem Antrag auf eine Teilnahme am Validierungsverfahren müssen Sie die folgenden Dokumente beifügen:
- Kopie eines Identitätsnachweises (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass)
- Kopie eines Wohnsitznachweises (zum Beispiel Personalausweis, Aufenthaltstitel)
- Angaben zur Berufserfahrung im Referenzberuf (zum Beispiel aktueller lückenloser Lebenslauf)
- Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit (zum Beispiel Arbeitszeugnisse, Weiterbildungen, Schulungen)
- gegebenenfalls Antrag auf Nachteilsausgleich
Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen in der Regel mit einer Übersetzung eingereicht werden.
Verfahren
Das Validierungsverfahren bewertet und bescheinigt berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber mit einer solchen vergleichbar sind.
Die Zulassungsvoraussetzungen werden von der Handwerkskammer geprüft, die auch das Validierungsverfahren durchführen wird.
Die Bewertung führen erfahrene Fachleute aus dem jeweiligen Beruf durch. In der Regel sind das ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer aus Betrieben sowie Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen. Sie vergleichen Ihre beruflichen Kompetenzen mit den Anforderungen des gewählten Referenzberufs.
Je nach Gewerk dauern die Prüfungen einen oder auch zwei Tage. Das dafür benötigte Material müssen Sie selbst mitbringen.
Die gesamte Dauer des Validierungsverfahrens hängt unter anderem von den individuellen Voraussetzungen, vom Umfang des Antrags und dem jeweiligen Beruf ab.
Das Verfahren besteht aus zwei Phasen:
1. Zulassung: Die Dauer richtet sich in dieser Phase unter anderem nach der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
2. Prüfung: Die praktische Bewertung kann, je nach Beruf und Umfang der zu bewertenden beruflichen Handlungsfähigkeit, zwischen einem Tag und mehreren Tagen dauern. Der Prüfungsort hängt vom jeweiligen Beruf ab, der geprüft wird.
Kosten
Das gesamte Verfahren kostet zwischen 450 und 1.600 €, gegebenenfalls zuzüglich Materialkosten.
Ergebnis
Im Verfahren wird entweder eine vollständige, eine überwiegende oder keine Vergleichbarkeit der beruflichen Erfahrungen mit dem Referenzberuf festgestellt.
Überwiegende Vergleichbarkeit: Wenn Sie einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit erhalten, können Sie innerhalb von fünf Jahren ein Ergänzungsverfahren beantragen. Ziel ist es, die vollständige Vergleichbarkeit zu erreichen. Ein Antrag auf ein Ergänzungsverfahren kann nur einmal gestellt werden.
Im Bescheid ist genau aufgeführt, in welchen Bereichen Ihre berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt wurde und in welchen Bereichen noch keine Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden konnte. Im Ergänzungsverfahren werden nur die Bereiche geprüft, die zuvor nicht festgestellt werden konnten.
Vollständige Vergleichbarkeit: Sie konnten alle Handlungsfähigkeiten nachweisen und Ihnen wird ein Zeugnis ausgestellt, das diese Vergleichbarkeit festhält. Dieses Zeugnis ist kein Gesellenbrief.
Das Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit kann Ihnen gemeinsam mit entsprechender Berufserfahrung den Zugang zu weiterführenden Qualifizierungen, beispielsweise einer Meisterprüfung, eröffnen. Über die Zulassung entscheidet die zuständige Handwerkskammer.
Ja, die Prüfung kann wiederholt beziehungsweise ergänzt werden. Im Bescheid der überwiegenden Vergleichbarkeit ist genau aufgeführt, in welchen Bereichen Ihre berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt wurde und in welchen Bereichen noch keine Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden konnte. Im Ergänzungsverfahren werden nur die Bereiche geprüft, die zuvor nicht festgestellt werden konnten.
Wurden im Validierungsverfahren noch nicht alle beruflichen Kompetenzen als vergleichbar festgestellt, können fehlende Kompetenzen nachträglich erworben und in einem Ergänzungsverfahren bewertet werden. Dadurch kann die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit hin zur vollständigen Vergleichbarkeit erweitert werden.
Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung nach §2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX gelten beim Validierungsverfahren zusätzliche Regelungen.
Ja. Sie können einen Antrag auf eine Verfahrensbegleitung stellen.
Wenn aufgrund von Art und Schwere der Behinderung die Feststellung der überwiegenden oder vollständigen, für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nicht möglich ist, gibt es zusätzliche Möglichkeiten:
- Sie können einen Antrag auf teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit stellen.
- Beim Antrag auf teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit entfällt die Altersgrenze von 25 Jahren.
- Der Bescheid über die teilweise Vergleichbarkeit kann zusätzlich eine überwiegende oder vollständige Vergleichbarkeit mit einer Referenzausbildungsregelung gem. §42r HwO ausweisen, sofern diese bundeseinheitlich geregelt ist.
Weitere Verfahren zur Feststellung beruflicher Kompetenzen
Das Validierungsverfahren ist nicht der einzige Weg, berufliche Erfahrungen bescheinigen zu lassen. Weitere Möglichkeiten, die jedoch auch anderen Voraussetzungen unterliegen, sind die folgenden.
Sie interessieren sich für das Validierungsverfahren?
Die weitere Organisation und Durchführung übernehmen unterschiedliche Kammern. Welche Kammer Ihre Validierung durchführt, hängt vom Referenzberuf ab. Wir vermitteln Sie an die passende Stelle. Füllen Sie dafür einfach das unten verlinkte Formular aus. Wir melden uns dann bei Ihnen.