Junger Mann mit Brille und Bart hat einen Laptop unterm Arm. Er lehnt im Büro an einer Wand und lächelt in die Kamera.


Existenzgründung

Gründungszuschuss und Tragfähigkeitsbescheinigung

Sie planen den Schritt in die Selbständigkeit im Handwerk und beziehen aktuell Arbeitslosengeld? Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kann Sie in der Startphase unterstützen.

Für die Bewilligung ist unter anderem erforderlich, dass Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Dies wird durch eine fachkundige Stellungnahme bestätigt, die von der Handwerkskammer Konstanz für Gründungen in den Landkreisen Konstanz, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Waldshut ausgestellt werden kann.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Ein Gründungszuschuss kommt in Betracht, wenn Sie:

  • Arbeitslosengeld beziehen und noch über einen ausreichenden Restanspruch verfügen
  • eine selbständige Tätigkeit im Handwerk im Haupterwerb aufnehmen
  • die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse mitbringen
  • ein tragfähiges und nachvollziehbares Geschäftskonzept vorlegen können

Was ist die Tragfähigkeitsbescheinigung?

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist Bestandteil Ihres Antrags auf Gründungszuschuss. Im Rahmen dieser Prüfung bewertet die Handwerkskammer, ob Ihr Vorhaben geeignet ist, dauerhaft eine wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Grundlage hierfür ist ein vollständiger Businessplan, bestehend aus:

  • Detaillierter Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens
  • Darstellung Ihrer persönlichen und fachlichen Qualifikation
  • Umsatz- und Ertragsplanung für die ersten drei Jahre
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

Eine positive Stellungnahme kann nur erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig und plausibel sind.

Einen Businessplan können Sie mit dem kostenlosen Tool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellen:

   Businessplan erstellen mit der Gründerplattform

Voraussetzung für die Tragfähigkeitsbescheinigung

Für die Ausstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung ist die Teilnahme an unserem kostenpflichtigen Existenzgründungsseminar „Selbständig im Handwerk“ verpflichtend.
Vertiefend können Sie zusätzlich unsere kostenlosen Workshops zur Unternehmensführung besuchen, welche wir Ihnen im Hinblick auf einen ausgereiften Businessplan empfehlen.

   Weitere Informationen und Anmeldung zu „Selbständig im Handwerk“

   Weitere Informationen und Anmeldung zu den Workshops zur Unternehmensführung

Für die Tragfähigkeitsprüfung an sich fallen keine Kosten für Sie an.

Zeitlicher Ablauf: Zur Tragfähigkeitsbescheinigung in 5 Schritten

1. Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit

2. Teilnahme am Existenzgründungsseminar unserer Bildungsakademie in Singen

3. Erstellung Ihres Businessplans (wir empfehlen die Teilnahme an unseren Workshops zur Unternehmensführung zu den Themen Businessplan und Finanzierung)

4. Einreichung der Unterlagen bei der Handwerkskammer Konstanz

5. Prüfung Ihres Vorhabens auf Tragfähigkeit

Bitte beachten: Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist eine fachliche Einschätzung. Die endgültige Entscheidung über den Gründungszuschuss trifft die Agentur für Arbeit.

Kontakt

Förderhinweis BMWE




Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland.

Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.