Technischer Modellbauer (m/w/d)

Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 1040,00 €
2. Lehrjahr: 1090,00 €
3. Lehrjahr: 1140,00 €
4. Lehrjahr: 1190,00 €
Gültig ab: 01.10.2025, Tarif

Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Ausbildungsverordnung

Urlaubsanspruch

Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 24 Werktage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

Mehr zum Urlaub

Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 1040,00 €
2. Lehrjahr: 1090,00 €
3. Lehrjahr: 1140,00 €
4. Lehrjahr: 1190,00 €
Gültig ab: 01.10.2025, Tarif

Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Ausbildungsverordnung

Urlaubsanspruch

Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 24 Werktage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

Mehr zum Urlaub

Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 1040,00 €
2. Lehrjahr: 1090,00 €
3. Lehrjahr: 1140,00 €
4. Lehrjahr: 1190,00 €
Gültig ab: 01.10.2025, Tarif

Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Ausbildungsverordnung

Urlaubsanspruch

Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 24 Werktage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

Mehr zum Urlaub

Wir beraten gerne