Steinmetz und Steinbildhauer (m/w/d)

Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 945,00 €
2. Lehrjahr: 1045,00 €
3. Lehrjahr: 1195,00 €
Gültig ab: 01.11.2025, Tarif

Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Ausbildungsverordnung

Aktueller Tarif (ab 01.11.2025)

1. Lehrjahr: 945,00 €
2. Lehrjahr: 1045,00 €
3. Lehrjahr: 1195,00 €

Zukünftiger Tarif (ab 01.08.2026)

1. Lehrjahr: 965,00 €
2. Lehrjahr: 1065,00 €
3. Lehrjahr: 1215,00 €

Vorheriger Tarif (ab 01.08.2024)

1. Lehrjahr: 925,00 €
2. Lehrjahr: 1025,00 €
3. Lehrjahr: 1175,00 €

Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.

Urlaubsanspruch

Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

Mehr zum Urlaub

Berufsschulen

Landkreis Betrieb Lehrjahr Berufsschule Überbetriebliche Ausbildung
Unbekannt 1 Friedrich-Weinbrenner-GWS Freiburg unbekannt
2 Friedrich-Weinbrenner-GWS Freiburg unbekannt
3 Friedrich-Weinbrenner-GWS Freiburg unbekannt

Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 945,00 €
2. Lehrjahr: 1045,00 €
3. Lehrjahr: 1195,00 €
Gültig ab: 01.11.2025, Tarif

Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Ausbildungsverordnung

Aktueller Tarif (ab 01.11.2025)

1. Lehrjahr: 945,00 €
2. Lehrjahr: 1045,00 €
3. Lehrjahr: 1195,00 €

Zukünftiger Tarif (ab 01.08.2026)

1. Lehrjahr: 965,00 €
2. Lehrjahr: 1065,00 €
3. Lehrjahr: 1215,00 €

Vorheriger Tarif (ab 01.08.2024)

1. Lehrjahr: 925,00 €
2. Lehrjahr: 1025,00 €
3. Lehrjahr: 1175,00 €

Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.

Urlaubsanspruch

Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

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