Kraftfahrzeugmechatroniker (m/w/d)

Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 1179,00 €
2. Lehrjahr: 1241,00 €
3. Lehrjahr: 1344,00 €
4. Lehrjahr: 1402,00 €
Gültig ab: 01.07.2025, Tarif

Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Ausbildungsverordnung

Aktueller Tarif (ab 01.07.2025)

1. Lehrjahr: 1179,00 €
2. Lehrjahr: 1241,00 €
3. Lehrjahr: 1344,00 €
4. Lehrjahr: 1402,00 €

Zukünftiger Tarif (ab 01.08.2026)

1. Lehrjahr: 1218,00 €
2. Lehrjahr: 1282,00 €
3. Lehrjahr: 1388,00 €
4. Lehrjahr: 1448,00 €

Vorheriger Tarif (ab 01.10.2024)

1. Lehrjahr: 1099,00 €
2. Lehrjahr: 1161,00 €
3. Lehrjahr: 1264,00 €
4. Lehrjahr: 1322,00 €

Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.

Urlaubsanspruch

Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

Mehr zum Urlaub

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42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 1179,00 €
2. Lehrjahr: 1241,00 €
3. Lehrjahr: 1344,00 €
4. Lehrjahr: 1402,00 €
Gültig ab: 01.07.2025, Tarif

Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Ausbildungsverordnung

Aktueller Tarif (ab 01.07.2025)

1. Lehrjahr: 1179,00 €
2. Lehrjahr: 1241,00 €
3. Lehrjahr: 1344,00 €
4. Lehrjahr: 1402,00 €

Zukünftiger Tarif (ab 01.08.2026)

1. Lehrjahr: 1218,00 €
2. Lehrjahr: 1282,00 €
3. Lehrjahr: 1388,00 €
4. Lehrjahr: 1448,00 €

Vorheriger Tarif (ab 01.10.2024)

1. Lehrjahr: 1099,00 €
2. Lehrjahr: 1161,00 €
3. Lehrjahr: 1264,00 €
4. Lehrjahr: 1322,00 €

Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.

Urlaubsanspruch

Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

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1. Lehrjahr: 1179,00 €
2. Lehrjahr: 1241,00 €
3. Lehrjahr: 1344,00 €
4. Lehrjahr: 1402,00 €
Gültig ab: 01.07.2025, Tarif

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Aktueller Tarif (ab 01.07.2025)

1. Lehrjahr: 1179,00 €
2. Lehrjahr: 1241,00 €
3. Lehrjahr: 1344,00 €
4. Lehrjahr: 1402,00 €

Zukünftiger Tarif (ab 01.08.2026)

1. Lehrjahr: 1218,00 €
2. Lehrjahr: 1282,00 €
3. Lehrjahr: 1388,00 €
4. Lehrjahr: 1448,00 €

Vorheriger Tarif (ab 01.10.2024)

1. Lehrjahr: 1099,00 €
2. Lehrjahr: 1161,00 €
3. Lehrjahr: 1264,00 €
4. Lehrjahr: 1322,00 €

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Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

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2. Lehrjahr: 1241,00 €
3. Lehrjahr: 1344,00 €
4. Lehrjahr: 1402,00 €
Gültig ab: 01.07.2025, Tarif

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2. Lehrjahr: 1241,00 €
3. Lehrjahr: 1344,00 €
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Zukünftiger Tarif (ab 01.08.2026)

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2. Lehrjahr: 1282,00 €
3. Lehrjahr: 1388,00 €
4. Lehrjahr: 1448,00 €

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2. Lehrjahr: 1161,00 €
3. Lehrjahr: 1264,00 €
4. Lehrjahr: 1322,00 €

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Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

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4. Lehrjahr: 1402,00 €
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1. Lehrjahr: 1179,00 €
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1. Lehrjahr: 1218,00 €
2. Lehrjahr: 1282,00 €
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  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
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  • mindestens 30 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

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