Das neue Recht auf Reparatur: Was Handel, Hersteller und Handwerk jetzt wissen müssen

19.11.2026, 17:00 – 18:00 Uhr

Seit Juli 2026 gilt in Deutschland das neue Reparaturgesetz, und es verändert den Alltag vieler Betriebe spürbar. Der Handel muss Kundinnen und Kunden vor jeder Nacherfüllung über ihr Wahlrecht informieren, denn wer die Reparatur wählt, bekommt 12 Monate zusätzliche Gewährleistung.

Herstellende Unternehmen müssen bestimmte Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren, Ersatzteile über Jahre vorhalten und dürfen freie Werkstätten nicht mehr ausbremsen. Für Handwerks- und Reparaturbetriebe eröffnet das neuen Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Aufträgen als Servicepartner.

Der Online-Vortrag zeigt anhand von Praxisbeispielen aus der Region, auch mit Blick auf die Schweiz, welche Fristen gelten und welche Schritte Ihr Betrieb jetzt angehen sollte; im Anschluss gibt es Compliance-Checklisten zum Download.

Die Veranstaltung findet gemeinsam mit der IHK Hochrhein-Bodensee online statt und ist kostenfrei. Der Zugangslink wird Ihnen nach der Anmeldung einen Tag vor der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

Referentin

Dr. Kerstin Kern, LL.M., selbständige Rechtsanwältin in Konstanz

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Zusätzliche Personen

Es sind maximal drei Begleitpersonen erlaubt.