
250.000 fehlende Fachkräfte und 125.000 anstehende Betriebsübernahmen in den nächsten fünf Jahren: Der Bedarf im deutschen Handwerk kann mit inländischen Fachkräften allein nicht gedeckt werden. Viele Betriebe richten deshalb bei der Fachkräftegewinnung ihren Blick ins Ausland. Ines Rimmele, Migrationsbeauftragte der Handwerkskammer Konstanz, weiß, auf welche rechtlichen Fallstricke Unternehmen achten sollten.
Wie finden sich Betrieb und Fachkraft?
Wer Fachkräfte aus dem Ausland sucht, findet über die Bewerberbörse der Agentur für Arbeit eine erste Anlaufstelle. Informationen und Bewerberprofile internationaler Kandidaten stellt das Portal „Make it in Germany“ der Bundesregierung zur Verfügung. Nach wie vor empfiehlt es sich, offene Stellen bei den üblichen Jobbörsen einzutragen – so kann der Betrieb auch von der Fachkraft gefunden werden. Potenzielle Kontakte ergeben sich zudem über Vermittlungsagenturen oder soziale Medien, nicht selten auch über Mitarbeiter, die bereits in Deutschland sind, und entsprechende Fachkräfte im Ausland kennen.
Wie erkennen Unternehmen, dass der Kandidat zu ihnen passt?
Das Wichtigste ist, erst einmal mit dem potenziellen neuen Teammitglied in Kontakt zu treten. In einem Videocall oder einem Telefonat lässt sich schnell herausfinden, wie es um den wichtigen Faktor Deutschkenntnisse bestellt ist. „Unter den Vermittlungsagenturen, die auf deutsche Betriebe zugehen, gibt es auch viele unseriöse Anbieter, bei denen potenzielle ausländische Fachkräfte Vermittlungsgebühren an die Agenturen bezahlen und sich verschulden“, weiß Rimmele.
Spanien, Norwegen oder Marokko – welche Rolle spielt das Herkunftsland bei der Beschäftigung?
Kommt der neue Mitarbeiter aus einem EU-Staat, ist es relativ unkompliziert. Er kann ohne Altersbeschränkung und zusätzliche Genehmigung eine Beschäftigung in Deutschland beginnen. Dasselbe gilt für Angehörige eines Staates der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA, also Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz.
Kommt die Fachkraft aus einem Drittstaat, ist ein Visum notwendig. Dieses wird bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt. Dabei ist entscheidend, ob der künftige Mitarbeiter eine Ausbildung nachweisen kann oder ohne Ausbildung einreisen will. „Aktuell ist eine Einwanderung nur für Fachkräfte möglich“, sagt Ines Rimmele. Eine Ausnahme bietet die Westbalkan-Regelung, die Ausländern aus Albanien, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien eine Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt ohne vorherige Ausbildung ermöglicht.
Infoveranstaltung: Alles rund um Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung
Die Fachkräfteallianz Konstanz lädt alle interessierten Betriebe am 26. Oktober von 18.30 bis 20.00 Uhr zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung in die Bildungsakademie Singen, Lange Straße 20, ein.
Im Mittelpunkt stehen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die wesentlichen Voraussetzungen und Schritte bei der Beschäftigung von Arbeits- und Fachkräften aus dem Ausland. Zudem werden relevante Neuerungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung aufgegriffen.
Als Referenten sind Sabine Sölter von der Stadtverwaltung Singen, Monika Martin von der Regionalen Koordinationsstelle Fachkräfteeinwanderung (RKF) und Michael Meschede von der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg vor Ort.
Die Veranstaltung bietet Raum für individuelle Fragen und persönlichen Austausch. Eine Anmeldung ist obligatorisch.
Wann kann der ausländische Facharbeiter im Betrieb arbeiten?
Bevor das Visum ausgestellt werden und der neue Mitarbeiter im Betrieb arbeiten kann, muss die Ausbildung in Deutschland anerkannt worden sein. Das läuft im Rahmen eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens ab. Ines Rimmele weist darauf hin, dass volle Anerkennungen selten sind. Wer diese besitze, dem stehe der deutsche Arbeitsmarkt komplett offen. Er müsse nur nachweisen, dass sein Lebensunterhalt gesichert ist. Wer einen teilweise gleichwertigen Abschluss aus dem Ausland hat, kann ein Visum zur Durchführung einer sogenannten Anpassungsqualifizierung (APQ) beantragen.
Alternativ kann ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren initiiert werden. Der Betrieb kann das Verfahren selbst gegen Gebühr anstoßen. Dafür benötigt er eine Vollmacht des potenziellen neuen Mitarbeiters, sowie ein konkretes Arbeitsplatzangebot für den Antragsteller. „Wir empfehlen, die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften zu kontaktieren. Auch das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation kann dadurch beschleunigt werden“, so Ines Rimmele.
Wie läuft eine APQ ab?
Eine APQ soll die Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Berufsbild ausgleichen. Meistens erfolgt dieser Ausgleich im Betrieb „on-the-job“ und ist wie eine Ausbildung gestaltet. Der Betrieb sollte deshalb ausbildungsberechtigt sein. Neben der betrieblichen Nachqualifizierung können auch Kurse belegt werden. Voraussetzungen für das Visum sind hier die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und das Deutschsprachniveau A2.
Wer ist für die Anerkennung zuständig?
Für das Handwerk führt die Handwerkskammer Konstanz das Anerkennungsverfahren für die Landkreise Konstanz, Tuttlingen, Rottweil, Schwarzwald-Baar und Rottweil durch. Ansprechpartnerinnen bei der Handwerkskammer sind Kateryna Dobrovolska und Sarah Sahin.
Welche Alternativen gibt es?
Da die Anstellung einer Fachkraft aus dem Ausland meist einen großen, auch finanziellen, Aufwand bedeutet, rät Migrationsbeauftragte Ines Rimmele Betrieben, diese höheren Konditionen auch potenziellen einheimischen Fachkräften anzubieten. So fände sich auch gegebenenfalls eine Arbeitskraft im Inland. Ines Rimmele und ihre Kollegen der Handwerkskammer Konstanz beraten Handwerksbetriebe kostenlos zu allen Fragen rund um die Anstellung von ausländischen Fachkräften.
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