Konzentrierte, von Hand schreibende Schüler.


Externenprüfung

So funktioniert die Zulassung zur Gesellenprüfung ohne Ausbildung

Auch ohne eine Berufsausbildung abgeschlossen zu haben, gibt es die Möglichkeit, an der Gesellenprüfung beziehungsweise Abschlussprüfung teilzunehmen. Wer diese erfolgreich besteht, hat die „formale Facharbeiterqualifikation“ erworben, also einen Gesellenbrief.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für die Zulassung zur Gesellenprüfung ohne Ausbildung müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen. Das sind bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf 4,5 Jahre, bei einem dreieinhalbjährigen mindestens 5,25 Jahre.

Alternativ können Sie Arbeitszeugnisse oder Zertifikate einer fundierten Weiterbildungsmaßnahme vorlegen, die Ihre berufliche Handlungsfähigkeit bescheinigen.

Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden berücksichtigt.

Ob Sie die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllt haben, entscheidet der Gesellenprüfungsausschuss.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bitte reichen Sie einen aktuellen Lebenslauf, Ihre Zeugnisse und Unterlagen sowie das Formular „Antrag auf Zulassung zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung ohne Nachweis einer Lehre“ bei der Handwerkskammer Konstanz, Ausbildung und Prüfung, Webersteig 3, 78462 Konstanz, ein.

Beachten Sie bitte:

  • Es genügen einfache Kopien. Bitte schicken Sie keine Originale.
  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eines vereidigten Übersetzers eingereicht werden.
  • Falls Sie die genannten Zeugnisse und Nachweise nicht beibringen können, teilen Sie dies umgehend der Handwerkskammer mit, damit entschieden werden kann, ob andere Nachweisformen möglich sind.

Nach erfolgter Zulassung melden Sie sich bitte bei der zuständigen Berufsschule für die Prüfung an. Welche Berufsschule für Ihre Prüfung zuständig ist, können Sie in unserer Berufsdatenbank nachlesen.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Die schriftlichen Kenntnisse für die Externenprüfung müssen Sie eigenständig erwerben. Für die Vorbereitung kann es hilfreich sein, mit der Berufsschule in Kontakt zu treten. Hier erhalten Sie Literaturhinweise, gegebenenfalls alte Prüfungsaufgaben und weitere Tipps.

Zur Vorbereitung auf den praktischen Teil der Prüfung kann es sinnvoll sein, freiwillig an einer überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜBA) teilzunehmen. Wenden Sie sich hierfür bitte an Tobias Greis.

Prüfungstermine und Kosten

Für die Abschlussprüfung bieten wir in der Regel zwei Prüfungstermine an: entweder im Sommer (schriftlicher Teil im Mai und praktischer Teil im Juni/Juli) oder im Winter (schriftlicher Teil im November und praktischer Teil Anfang des nächsten Jahres). Wenn Ihr Beruf eine gestreckte Prüfung hat, müssen Sie auch die Teil 1-Prüfung absolvieren.

Die konkreten Prüfungstermine und Gebühren erfahren Sie bei der zuständigen Stelle. Wenn Sie uns den Beruf und Ihren Landkreis mitteilen, leiten wir Ihnen gerne die Kontaktdaten der zuständigen Stelle weiter.

Kontakt