
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation). Mit ihr reformiert die Europäische Union das Verpackungsrecht grundlegend. Ziel ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.
Bin ich als Handwerksbetrieb betroffen?
Ob ein Betrieb von der neuen Verordnung betroffen ist, hängt vor allem von seiner Rolle in der Lieferkette und den eingesetzten Verpackungen ab. Nicht jeder Handwerksbetrieb muss automatisch die neuen Pflichten erfüllen. Eine genauere Prüfung empfiehlt sich insbesondere für Betriebe, die:
- Verpackungen mit eigenem Logo oder eigener Marke verwenden,
- Waren versenden oder Verpackungen erstmals in Verkehr bringen,
- Transport- oder Mehrwegverpackungen einsetzen,
- Verpackungen oder verpackte Produkte aus dem Ausland beziehen,
- Produkte ins Ausland liefern oder grenzüberschreitend vertreiben.
Typische Beispiele aus dem Handwerk sind etwa Bäckereien mit individuell bedruckten Verpackungen, Online-Shops von Handwerksbetrieben, Schreinereien mit Transportverpackungen oder Hersteller von Eigenmarkenprodukten.
Was muss ich jetzt tun?
Für viele Handwerksunternehmen besteht aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Sinnvoll ist es aber, bereits heute die eigene Rolle innerhalb der Lieferkette zu prüfen und die weitere Entwicklung der Regelungen aufmerksam zu verfolgen. Eine erste Orientierung bietet die Rollenprüfung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die Betrieben bei der Einordnung ihrer Aufgaben und Pflichten hilft.
Diese Fristen sollten Betriebe kennen
12. August 2026: Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG)
Herbst 2027: Start des elektronischen Zulassungsverfahrens bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
November 2027: Zulassungspflicht für Organisationen der Herstellerverantwortung
Januar 2028: Zulassungspflicht für Hersteller bestimmter Verpackungen
Ab 2028: Weitere Anforderungen werden schrittweise wirksam, darunter höhere Recyclinganforderungen und zusätzliche Vorgaben für Verpackungen.
Weitere Informationen
Info-Webseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH)