Zupfinstrumentenmacher (m/w/d)

Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 920,00 €
2. Lehrjahr: 1000,00 €
3. Lehrjahr: 1110,00 €
Gültig ab: 01.11.2025, Tarif

Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Ausbildungsverordnung

Urlaubsanspruch

Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 26 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 26 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 26 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 26 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

Mehr zum Urlaub

Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 920,00 €
2. Lehrjahr: 1000,00 €
3. Lehrjahr: 1110,00 €
Gültig ab: 01.11.2025, Tarif

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Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 26 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 26 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 26 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 26 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

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