Maßschuhmacher (m/w/d)
Alles, was man wissen sollte
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 700,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 826,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 945,00 € |
Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.
Aktueller Tarif (ab 01.01.2026)
| 1. Lehrjahr: | 700,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 826,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 945,00 € |
Zukünftiger Tarif (ab 01.01.2027)
| 1. Lehrjahr: | 720,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 850,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 972,00 € |
Vorheriger Tarif (ab 01.01.2025)
| 1. Lehrjahr: | 682,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 805,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 924,00 € |
Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- mindestens 26 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.