Glaser (m/w/d)
Alles, was man wissen sollte
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 990,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1055,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1110,00 € |
Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.
Aktueller Tarif (ab 25.09.2025)
| 1. Lehrjahr: | 990,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1055,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1110,00 € |
Zukünftiger Tarif (ab 01.09.2026)
| 1. Lehrjahr: | 1040,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1105,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1160,00 € |
Vorheriger Tarif (ab 01.12.2024)
| 1. Lehrjahr: | 925,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 990,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1045,00 € |
Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.
Urlaubsanspruch
Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 28 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 28 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 28 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- mindestens 28 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.
Berufsschulen
Alles, was man wissen sollte
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 990,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1055,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1110,00 € |
Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.
Aktueller Tarif (ab 25.09.2025)
| 1. Lehrjahr: | 990,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1055,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1110,00 € |
Zukünftiger Tarif (ab 01.09.2026)
| 1. Lehrjahr: | 1040,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 1105,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1160,00 € |
Vorheriger Tarif (ab 01.12.2024)
| 1. Lehrjahr: | 925,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 990,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1045,00 € |
Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.
Urlaubsanspruch
Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 28 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 28 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 28 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- mindestens 28 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.
