Friseur (m/w/d)
Hinweis für Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe müssen ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die jährlich steigt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung. Zu beachten sind auch die dort geregelten Besonderheiten, etwa die unterschiedlichen Unterschreitungsmöglichkeiten bei Tarifgebundenheit und bei fehlender Tarifgebundenheit der Ausbildungsbetriebe.
Die Angaben zur Vergütung sind ohne Gewähr und über die entsprechenden Tarifpartner/ Innungen/ Verbände zu erfragen – auch um eventuell erforderliche Anpassungen während der Ausbildungsdauer vornehmen zu können. Der Ausbildungsbetrieb bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich. Welche Vergütung in Ihrem Fall anzuwenden ist, erfahren Sie von Karin Sommer, Tel. 07531 205-499, karin.sommer@hwk-konstanz.de.
Alles, was man wissen sollte
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 724,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 854,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 977,00 € |
Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.
Aktueller Tarif (ab 01.01.2026)
| 1. Lehrjahr: | 724,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 854,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 977,00 € |
Zukünftiger Tarif
Keine Daten für diese Abbildung vorhanden.
Vorheriger Tarif (ab 01.01.2025)
| 1. Lehrjahr: | 682,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 805,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.
Urlaubsanspruch
Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.
Berufsschulen
Alles, was man wissen sollte
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 724,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 854,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 977,00 € |
Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.
Aktueller Tarif (ab 01.01.2026)
| 1. Lehrjahr: | 724,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 854,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 977,00 € |
Zukünftiger Tarif
Keine Daten für diese Abbildung vorhanden.
Vorheriger Tarif (ab 01.01.2025)
| 1. Lehrjahr: | 682,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 805,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.
Urlaubsanspruch
Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.
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Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 724,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 854,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 977,00 € |
Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.
Aktueller Tarif (ab 01.01.2026)
| 1. Lehrjahr: | 724,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 854,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 977,00 € |
Zukünftiger Tarif
Keine Daten für diese Abbildung vorhanden.
Vorheriger Tarif (ab 01.01.2025)
| 1. Lehrjahr: | 682,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 805,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.
Urlaubsanspruch
Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.
Berufsschulen
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Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 724,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 854,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 977,00 € |
Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.
Aktueller Tarif (ab 01.01.2026)
| 1. Lehrjahr: | 724,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 854,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 977,00 € |
Zukünftiger Tarif
Keine Daten für diese Abbildung vorhanden.
Vorheriger Tarif (ab 01.01.2025)
| 1. Lehrjahr: | 682,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 805,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 921,00 € |
Diese Informationen sind unverbindlich. Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung durch die Tarifpartner.
Urlaubsanspruch
Nach dem Tarif beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.
