
Bis 31. März 2026 müssen Betriebe melden, ob und wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen. Die sogenannte Schwerbehindertenanzeige wird jährlich bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht.
Wie hoch ist die Beschäftigungsquote?
Unternehmen mit 20 bis 39 Beschäftigten müssen mindestens eine, Betriebe mit 40 bis 59 Beschäftigten zwei schwerbehinderte Personen einstellen. Wird diese Quote nicht erfüllt, fällt eine Ausgleichsabgabe von monatlich 140 bzw. 245 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz an.
Für größere Unternehmen mit mehr als 60 Mitarbeitern gilt eine Beschäftigungsquote von mindestens fünf Prozent. Je nach tatsächlicher Quote beträgt die Ausgleichsabgabe zwischen 140 und 360 Euro pro unbesetztem Arbeitsplatz. Seit 2024 zahlen Betriebe, die gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sogar 720 Euro monatlich pro Pflichtarbeitsplatz.
Neu: Kostenloses Online-Tool
Die Anzeige kann mit dem kostenlosen Online-Tool IW-Elan erstellt und direkt an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Das Programm berechnet automatisch, ob die Pflichtquote erfüllt wurde und ob eine Ausgleichsabgabe anfällt.
Weitere Informationen
DHZ-Artikel: Schwerbehindertenanzeige