Handwerksrecht Im Kampf gegen die Schwarzarbeit

PRESSE. Für viele rechtmäßig arbeitende Betriebe ist es ein Ärgernis – und ein echtes Wettbewerbsproblem: Anbieter, die Handwerksleistungen ausführen, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein. Immer wieder erreichen die Handwerkskammer Konstanz entsprechende Hinweise von Betrieben aus dem Kammergebiet. Hier erfahren Sie, welche Schritte die Handwerkskammer selbst einleiten kann, wo ihre gesetzlichen Befugnisse enden und warum die Zusammenarbeit mit den Behörden dabei entscheidend ist.

Baustelle mit Bauarbeiter und Gerüst
amh-online.de

„Der arbeitet doch ganz offensichtlich schwarz – warum passiert da nichts?“ Solche Beschwerden erreichen die Handwerkskammer Konstanz regelmäßig. Der Ärger vieler rechtmäßig eingetragener Betriebe ist nachvollziehbar. Doch was nach Untätigkeit aussieht, ist das Ergebnis klar geregelter Zuständigkeiten: Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit, also unerlaubter Handwerksausübung, sind der Handwerkskammer rechtlich enge Grenzen gesetzt.

Ein zentraler Irrtum betrifft bereits den Begriff der Schwarzarbeit. Häufig wird darunter die Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeitskräfte verstanden. Nach der Handwerksordnung liegt Schwarzarbeit im handwerksrechtlichen Sinn jedoch dann vor, wenn jemand ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, ohne dafür in die Handwerksrolle eingetragen zu sein – obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Prüfung der Eintragungspflicht ist Aufgabe der Handwerkskammer

Genau hier setzt die Arbeit der Handwerkskammer an. Anhand von Gewerbeanmeldungen, die von den Gewerbeämtern übermittelt werden, prüft die Kammer, ob es sich bei der angegebenen Tätigkeit um ein Handwerk handelt und ob eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist. Ist die Lage eindeutig, werden die Betriebe angeschrieben und zur Eintragung aufgefordert.

„Viele denken bei Schwarzarbeit zuerst an nicht angemeldete Mitarbeitende. Für uns steht jedoch die Eintragungspflicht nach der Handwerksordnung im Fokus“, erklärt Julia Scholtes, Juristin und Leiterin der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Konstanz.

Die Eintragung ist an klare Voraussetzungen geknüpft: Der Inhaber oder ein benannter Betriebsleiter muss einen Meisterbrief oder eine andere anerkannte Qualifikation vorweisen. Erfolgt trotz mehrfacher Aufforderung keine Eintragung oder werden die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt, kann die Handwerkskammer ein Ordnungsgeld nach § 112 der Handwerksordnung verhängen.

Bußgelder und Betriebsschließungen liegen nicht bei der Kammer

Damit enden jedoch die unmittelbaren Befugnisse der Handwerkskammer. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten – etwa das Tätigwerden ohne Eintragung – liegt gesetzlich bei den unteren Verwaltungsbehörden, also bei den Gemeinden. In solchen Fällen informiert die Handwerkskammer die zuständigen Ordnungsämter und übermittelt begründete Verdachtsfälle sowie relevante Informationen.

Die weitere Prüfung erfolgt dann durch die Behörden, häufig gemeinsam mit Polizei und Ordnungsdienst. Wird festgestellt, dass tatsächlich ohne Eintragung ein Handwerk ausgeübt wird, können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Auch eine sogenannte Handwerksuntersagung nach § 16 Absatz 3 der Handwerksordnung ist möglich. Zuständig dafür sind die großen Kreisstädte und die Landratsämter.

„Sobald wir einen begründeten Verdacht an die zuständige Behörde weitergegeben haben, liegt die Verfahrenshoheit dort“, so Scholtes. „Die Behörde entscheidet über die weiteren Schritte und Maßnahmen wie Bußgelder oder Betriebsschließungen.“

Unfairer Wettbewerb zulasten eingetragener Betriebe

Aus Sicht der Handwerkskammer ist diese Situation besonders frustrierend – nicht zuletzt im Interesse der rechtmäßig arbeitenden Betriebe. Dass viele nicht eingetragene Unternehmen die Voraussetzungen nicht erfüllen, hat einen guten Grund: Meisterqualifikationen zu erwerben kostet Zeit und Geld – genau wie die laufenden Pflichten eines eingetragenen Betriebs.

„Eingetragene Betriebe investieren viel – etwa in Qualifikation, Betriebsleiter und Kammerbeiträge – und stehen dann im Wettbewerb mit Anbietern, die diese Anforderungen umgehen. Das ist schlicht unfair“, betont Julia Scholtes.

Besonders häufig betreffen Hinweise sogenannte Barbershops, aber auch Kfz-Werkstätten und Stuckateurbetriebe. In diesen Gewerken fehlen oft die notwendigen Eintragungsvoraussetzungen.

Andere Formen der Schwarzarbeit

Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Formen der Schwarzarbeit: Nicht angemeldete Mitarbeitende oder nicht versteuerte Einnahmen fallen nicht in den Aufgabenbereich der Handwerkskammer. „Das ist eindeutig Sache des Zolls“, stellt Scholtes klar.

Ein positives Signal kommt vom Gesetzgeber: Friseur- und Kosmetikbetriebe wurden jüngst in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen. Damit gelten für diese Gewerke strengere Vorgaben, etwa die Sofortmeldepflicht von Mitarbeitenden bei der Rentenversicherung sowie eine Ausweispflicht. „Wir hoffen, dass der Zoll dadurch noch besser gegen Schwarzarbeit im Handwerk vorgehen kann“, sagt Scholtes.

Enge Zusammenarbeit mit Behörden

Trotz begrenzter Befugnisse setzt die Handwerkskammer Konstanz auf Kooperation. Der Austausch mit Ordnungsämtern, Gewerbeämtern, Landratsämtern und der Polizei ist eng. Jährlich finden gemeinsame Informationstage und Erfahrungsaustausche statt, unter anderem mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) im Kammergebiet.

„Alle beteiligten Stellen sind an Aufklärung interessiert und gewillt, gegen Schwarzarbeit vorzugehen“, stellt Julia Scholtes klar. Gleichzeitig wünscht sie sich mehr Konsequenz: „Mutiges Vorgehen bei Bußgeldern oder Betriebsschließungen würde es unattraktiver machen, sich nicht an die Regeln zu halten.“ Verfahren dauern jedoch oft lange, sodass es sich für manche Anbieter finanziell nach wie vor lohnt, ohne Eintragung tätig zu sein. Die Handwerkskammer kann in diesen Fällen nur Hinweise geben und die zuständigen Stellen informieren.

Die Handwerksrolle

Die Handwerksrolle ist das offizielle Verzeichnis aller zulassungspflichtigen Handwerksunternehmen im Kammergebiet. Sie stellt sicher, dass nur fachlich qualifizierte Firmen bestimmte Handwerke ausüben dürfen. Inhaber oder benannte Betriebsleitende müssen die Eintragungspflicht erfüllen, sonst drohen Ordnungsgelder. So sorgt die Handwerksrolle für faire Wettbewerbsbedingungen und handwerkliche Qualität.


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