Veredelung von Schweizer Fahrzeugen F-Gase: Kfz-Betriebe müssen sich registrieren

NEWS. Viele deutsche Kfz-Werkstätten erleben derzeit Verzögerungen, wenn Schweizer Kunden ihr Fahrzeug zur aktiven Veredelung beim deutschen Zoll anmelden. Grund dafür ist die fehlende Registrierung im F-Gase-Portal der EU.

Auto mit geöffnetem Kofferraum in Werkstatt.
amh-online.de

Bereits seit 2024 gilt für die Ein- und Ausfuhr bestimmter fluorierter Treibhausgase („F-Gase“, z.B. Kältemittel in Klimaanlagen) eine Registrierungspflicht im F-Gase-Portal der EU.

Viele deutsche Kfz-Werkstätten erleben derzeit unerwartete Verzögerungen, wenn Schweizer Kunden ihr Fahrzeug zur aktiven Veredelung beim deutschen Zoll anmelden.

Worum geht es?

Fahrzeuge enthalten häufig fluorierte Treibhausgase („F-Gase“) – insbesondere in Klimaanlagen. Für die Ein- und Ausfuhr solcher Einrichtungen verlangt die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 eine gültige Registrierung im F-Gase-Portal. Diese Registrierung dient gleichzeitig als offizielle Lizenz für den Zoll.

Die EU bestätigt ausdrücklich, dass Kälte- und Klimaanlagen, auch wenn sie in Fahrzeugen verbaut sind, unter die Registrierungspflicht fallen.

Warum betrifft das Schweizer Kunden?

Wenn Schweizer Kunden ihr Fahrzeug für eine aktive Veredelung nach Deutschland bringen, handelt es sich zollrechtlich um eine vorübergehende Einfuhr. Sobald das Fahrzeug F-Gase enthält, prüft der Zoll, ob der deutsche Kfz-Betrieb registriert ist.

Warum ist die rechtzeitige Registrierung wichtig?

Die Bearbeitung der Registrierung im F-Gase-Portal kann laut EU-Kommission 10 Arbeitstage oder länger dauern. Wer sich also nicht rechtzeitig registriert, riskiert, dass ein bereits geplanter Werkstatttermin platzt, weil das Fahrzeug an der Grenze nicht abgefertigt wird.

Was bedeutet die Registrierung für den Kfz-Betrieb?

Die Registrierung im F-Gase-Portal ist Pflicht, sobald ein Betrieb Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten mit F-Gas-haltigen Einrichtungen ein- oder ausführt.

Eine bestätigte Registrierung gilt rechtlich als Lizenz, die beim Zoll vorzulegen ist.

Die Registrierung betrifft nicht nur große Importeure, sondern jedes Unternehmen, das solche Fahrzeuge über die Grenze bewegen lässt – also auch kleine und mittelständische Kfz-Werkstätten.

Fazit: Handeln Sie jetzt

Wer Kunden aus der Schweiz betreut, sollte die Registrierung sofort durchführen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Fahrzeuge mit Klimaanlage oder anderen F-Gas-haltigen Systemen problemlos beim Zoll angemeldet und zur Werkstatt gebracht werden können. Eine fehlende Registrierung kann zu Verzögerungen, Zusatzkosten und im schlimmsten Fall zum Abbruch der Veredelung führen.


Weitere Informationen

F-Gas-Portal der EU

Leitfaden für das F-Gas-Portal


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