Land- und Baumaschinenmechatroniker (m/w/d)

Alles, was man wissen sollte

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 750,00 €
2. Lehrjahr: 880,00 €
3. Lehrjahr: 1010,00 €
4. Lehrjahr: 1120,00 €
Gültig ab: 01.01.2026, Tarif

Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.

Ausbildungsverordnung

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • mindestens 24 Arbeitstage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Mehr zum Urlaub

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