Hochbaufacharbeiter (m/w/d)
Du willst hoch hinaus? Dann bist du der Richtige für diesen Job. Du arbeitest auf unterschiedlichen Baustellen, um entweder neue Gebäude zu bauen oder bestehende Gebäude instand zu setzen, zu sanieren oder zu modernisieren. Gemeinsam ist deinen Einsatzorten, dass sie in die Höhe ragen. Das sind zum Beispiel Wohnhäuser, Bürogebäude oder Lagerhallen.Dein Arbeitsalltag ist äußerst abwechslungsreich. Hochbaufacharbeiter richten Baustellen ein und sichern sie. Sie stellen Bewehrungen her, bedienen Vermessungsgeräte, erstellen Skizzen und setzen Fertigteile ein. Die genauen Tätigkeiten ergeben sich aus der Wahl eines von drei Schwerpunkten.
Wer sich für Maurerarbeiten entscheidet, baut Wände, bringt Wärmedämmungen an, stellt Estriche her und betoniert Decken. Im Bereich Beton- und Stahlbetonarbeiten dreht sich alles um diesen Baustoff: Du baust Schalungen auf und ab, bringst Beton ein, verdichtest und bearbeitest ihn nach. Entscheidest du dich für Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten, errichtest du Mauerwerk für Feuerungsanlagen, Abzugsschächte und Schornsteine und baust Dämmstoffe ein.
Hochbaufacharbeiter sind vor allem in Betrieben der Baubranche tätig: in Hochbauunternehmen, im Betonbau oder im Schornstein- und Industrieofenbau. Darüber hinaus werden sie in Isolier- oder Fassadenbauunternehmen beschäftigt.
Die Karriereleiter hochsteigen
Hochbaufacharbeiter ist man bereits nach zweijähriger Lehrzeit. Du willst noch höher hinaus? Nach einem weiteren Jahr kannst du die Gesellenprüfung, zum Beispiel als Maurer, als Beton- und Stahlbetonbauer oder als Feuerungs- und Schornsteinbauer ablegen.
Alles, was man wissen sollte
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 600,00 € |
| 2. Lehrjahr: | 922,00 € |
| 3. Lehrjahr: | 1164,00 € |
| 4. Lehrjahr: | 1309,00 € |
Eine Haftung für die Inhalte kann nicht übernommen werden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 0 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 0 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 0 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- mindestens 0 Werktage, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.