Gefahrstoffe Asbest im Altbau: Unsichtbare Gefahr bei Sanierungen

NEWS. Ob Bohrlöcher, Schlitze für Leitungen oder das Entfernen alter Fliesen: In Gebäuden aus der Zeit vor 1993 kann Asbest zur unsichtbaren Gefahr werden. Wer unvorsichtig saniert, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen.

Asbestzementplatten an Hausfassade.
Manuel Neiberger / pixelio.de

Ein Schlitz für eine neue Stromleitung, Bohrlöcher für das Regal oder das Entfernen alter Fliesen gehören auf vielen Baustellen zum Alltag. Doch in Häusern, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, können solche Arbeiten hochgefährlich sein. Denn dabei kann krebserregender Asbeststaub freigesetzt werden – unsichtbar, geruchlos und oft unterschätzt.

„Asbest ist auch heute noch ein ernstzunehmendes Problem im Bestand“, warnt Peter Schürmann, Umweltschutzberater der Handwerkskammer Konstanz. Trotz des seit Jahren geltenden Verbots zählte Deutschland allein im Jahr 2017 rund 1.600 Todesfälle durch asbestbedingte Berufskrankheiten. Der Grund: In vielen älteren Gebäuden sind nach wie vor asbesthaltige Baustoffe verbaut.

Asbest steckt oft im Verborgenen

Asbest findet sich nicht nur in bekannten Faserzementplatten an Dächern oder Fassaden. Besonders tückisch ist sogenannter PSF-Asbest, der unter anderem in Putzen, Spachtelmassen, Fensterkitten und Fliesenklebern steckt. Solange das Material fest gebunden und unbeschädigt ist, besteht meist keine akute Gefahr. Kritisch wird es jedoch, sobald mechanische Arbeiten wie Bohren, Schleifen, Fräsen, Stemmen oder Abbruch stattfinden. Dann können feine Asbestfasern freigesetzt werden und in die Atemluft gelangen.

Gerade bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in Eigenleistung unterschätzen viele Hausbesitzer dieses Risiko. „Sowohl Handwerksbetriebe als auch Privatpersonen sind gesetzlich verpflichtet, bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien die Beteiligten, die Nachbarschaft und die Umwelt zu schützen“, betont Schürmann. Er rät dringend dazu, für entsprechende Arbeiten qualifizierte Fachbetriebe zu beauftragen.

Neue Pflichten für Bauherren und Vermieter

Um Gesundheitsgefahren zu minimieren, wurde die Gefahrstoffverordnung verschärft. Wer Bau- oder Sanierungsarbeiten veranlasst – egal ob Eigentümer, Bauherr oder Vermieter – muss dem ausführenden Unternehmen vor Beginn Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte des Gebäudes sowie zu möglichen Gefahrstoffen zur Verfügung stellen. Reichen diese Informationen nicht aus, sind Handwerksbetriebe verpflichtet, den Verdacht vor Arbeitsbeginn zu klären, etwa durch fachgerechte Materialproben und Laboranalysen.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Hausbesitzern und Handwerkern ist daher entscheidend, um Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Warum Asbest so gefährlich ist

Gelangen Asbestfasern in die Lunge, reizen sie das Gewebe und können langfristig zu schweren Vernarbungen oder Krebserkrankungen führen.

Asbestfasern sind mikroskopisch klein, aber sehr lang und dünn. Der Körper kann sie nicht abbauen.

Peter Schürmann, Umweltschutzberater, Handwerkskammer Konstanz

Das Problem endet nicht mit dem gesetzlichen Verbot: Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sind weiterhin große Mengen Asbest in Gebäuden vorhanden – und noch immer sterben Menschen an den Spätfolgen einer früheren Belastung.

Hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen drohen

Neben den gesundheitlichen Risiken kann unsachgemäßer Umgang mit Asbest auch teuer werden. „Aus Haftungsgründen gegenüber Nachbarn und zum Schutz der eigenen Gesundheit empfehle ich dringend, zumindest eine fachliche Überprüfung des Gebäudes vornehmen zu lassen“, so Schürmann. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Auch die Entsorgung ist streng geregelt: Asbesthaltige Baustoffe gelten als gefährlicher Abfall. Sie müssen getrennt, staubdicht verpackt, gekennzeichnet und über zugelassene Entsorgungswege abgegeben werden. Die Entsorgung über den Restmüll ist strafbar.

Weitere Schadstoffe im Altbau

Raumausstattermeister Matthias Schiefer aus Konstanz weist darauf hin, dass auf Altbaustellen häufig mehrere Schadstoffe zusammentreffen. So kann etwa unter alten Bodenbelägen ein schwarzer, teerhaltiger Kleber auftauchen, der gesundheitsschädliche PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthält. Auch bei bestimmten alten Bodenbelägen oder Klebstoffen ist Asbest nicht ausgeschlossen. Sein Rat: Bei Verdacht keinesfalls einfach schleifen oder abstemmen, sondern Materialien prüfen lassen und anschließend ein sicheres Sanierungsverfahren wählen.

Fortbildungsangebote in Rottweil

Um Betriebe auf den richtigen Umgang mit Asbest vorzubereiten, bietet die Bildungsakademie Rottweil folgende Fortbildungen an:

Außerdem findet am 23. September 2026, 18:30 bis 21:00 Uhr ebenfalls in der Bildungsakademie Rottweil die kostenfreie Veranstaltung „Schadstoffe im Gebäudebestand: Haftungs- und Gesundheitsrisiken“ statt.


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