Genügend Ersthelfer - eine lebensrettende PflichtSchnelle Hilfe

Ihr Betrieb hat zwischen zwei und 20 versicherte Beschäftigte? Dann muss es mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer in Ihrem Unternehmen geben, der im Notfall Erste Hilfe leisten kann. Bei mehr als 20 Mitarbeitern müssen nach einer Vorschrift der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zehn Prozent der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.

In der Praxis heißt das: Je mehr Ersthelfer, umso besser, weil es sonst aufgrund von Urlaub, Krankheit, freien Tagenimmer zu Engpässen kommen kann.

Für die Erste-Hilfe-Ausbildung gilt:

  • Ein Lehrgang dauert acht Doppelstunden, was zwei Tagen entspricht.
  • Ersthelfer müssen im Abstand von maximal zwei Jahren eine Fortbildung besuchen (Dauer: vier Doppelstunden, beziehungsweise ein Tag).
  • Für Mitarbeiter, die in ihrer Freizeit beim Roten Kreuz, den Johannitern oder sonstigen Diensten tätig sind, kann der Erste-Hilfe-Lehrgang für den Arbeitgeber entfallen. Die Fortbildungspflicht bleibt aber bestehen.
  • Mitarbeiter, die bei THW oder Feuerwehr aktiv sind, müssen den regelmäßigen Besuch von Ersthelfer-Kursen nachweisen.