Zweckgebundene Übertragung von Verrichtungen/Fürsorgepflicht

Die Arbeit Ihrer Auszubildenden muss ihren Kräften angemessen sein und auch dem Ausbildungszeck dienen. Sie müssen Ihre Auszubildenden bei der Sozialversicherung anmelden und Sich an die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetztes halten, sollten Ihre Auszubildenden minderjährig sein.