Fabienne Gehrig steht vor einem Flipchart und erklärt den betrieblichen Ausbildungsplan.
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Fabienne Gehrig, Fachbereichsleitung Ausbildung und Prüfung bei der Handwerkskammer Konstanz, im Workshop mit den Teilnehmern.

Tipps für AusbilderSo gelingt die Ausbildung

Eine Ausbildung ist kein Selbstläufer. Damit sie erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist sowohl von Auszubildenden als auch von Ausbildern einiges an Engagement nötig. Im Crashkurs Ausbildung erfuhren Handwerksbetriebe des Kammerbezirk Konstanz was wichtige Bausteine für eine gelungene Ausbildung sind. Ausbildungsexperten der Kammer klärten gemeinsam mit externen Referenten über das Wichtigste auf.

„Es spielt eine entscheidende Rolle, dass Sie den Ausbildungsvertrag kennen und auch einhalten“, richtete sich Bernd Gabele, Ausbildungsberater der Handwerkskammer (HWK) in den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen, an die über 70 Teilnehmer. Gleich nach dieser Eröffnung stieg er mit seiner Kollegin Susanne Hillan, Ausbildungsberaterin im Landkreis Konstanz, in den Workshop ein und bat die Zuhörer um eine Einschätzung anhand von Fallbeispielen, etwa, ob die ärztliche Untersuchung nach Ausbildungsbeginn nachgereicht werden könne.

Unbedingt beachten: Jugendschutz

Darauf hatten Anja Hartmann und Josef Schöller von der Gewerbeaufsicht des Landratsamts Konstanz eine klare Antwort: „Ohne ärztliche Erstuntersuchung geht gar nichts. Die Bescheinigung muss dem Ausbildungsbetrieb gleich am ersten Tag vorliegen“, sagte Anja Hartmann. „Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.“ Sie verwies darauf, dass die Untersuchung laut Jugendschutzgesetz nach einem Jahr wiederholt werden müsse. „So sind alle Seiten abgesichert“, ergänzte Schöller.

Ebenso ging es um die Pausen und Arbeitszeiten von Jugendlichen. Nach dem Gesetz sind maximal acht Stunden am Tag, also 40 Stunden in der Woche, möglich. „Nach 4,5 Stunden muss eine halbe Stunde Pause folgen. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet hat Anspruch auf eine Pause von einer Stunde“, rief Hartmann in Erinnerung. Auch müssten Gefährdungsbeurteilungen für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche erstellt werden.

Die Gewerbeaufsicht kommt in einen Betrieb, wenn dort Probleme gemeldet wurden. Angst müsse man aber nicht haben, sagte Schöller. „Wichtig ist, dass wir vermitteln können. Wir wollen die Probleme lösen und sind für die Sicherheit der Jugendlichen da“, erklärte er ihre Aufgabe. „Lieber reden wir miteinander, als dass wir Bußgelder verteilen.“ Besuche von der Gewerbeaufsicht würden durch eine Gesetzesänderung in Zukunft häufiger werden.

Eine gute Struktur: Betrieblicher Ausbildungsplan

Ein anderer wichtiger Punkt ist der betriebliche Ausbildungsplan. Dieser werde manchmal vergessen, obwohl er gesetzlich vorgeschrieben sei, erinnerte Susanne Hillan, Ausbildungsberatung für den Landkreis Konstanz. „Die Ausbildung ist ein Gemeinschaftsprojekt im Unternehmen. Ein Ausbildungsplan gibt dafür den nötigen Überblick, wer wann für was zuständig ist und was der Azubi von wem lernt.“ Es lohne sich, die Zeit dort zu investieren.

In einem praktischen Teil beschäftigten sich Unternehmer und Ausbilder nach Gewerken aufgeteilt mit dem eigenen betrieblichen Ausbildungsplan. Die Experten der Handwerkskammer gaben Tipps für eine optimale Anwendung „Der betriebliche Ausbildungsplan sichert unternehmerischen Erfolg und ist eine profitable Investition in die Zukunft“, so Susanne Hillan.

Wenn es doch nicht passt: Kündigung

Manchmal kann es auch sein, dass es so gar nicht passt zwischen Auszubildenden und Betrieb. Doch einen Ausbildungsvertrag nach der Probezeit rechtlich wasserdicht aufzulösen, ist in der Regel schwierig. Denn Auszubildende genießen einen besonderen Schutz. „Ein Azubi kann seinen Ausbildungsplatz nicht so einfach wechseln wie ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz. Für ihn ist es ein erhebliches Problem, wenn seine Ausbildung nicht abgeschlossen werden kann“, erläutert Oliver Schmitt, Richter am Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen. Ziel müsse es sein, dass dem jungen Menschen die Zukunft nicht verbaut werde und er gegebenenfalls einen anderen Ausbildungsplatz finde. 

Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich. „Wer aber nach Ablauf der Probezeit kündigen möchte, der braucht einen wichtigen Grund dafür“, sagt Oliver Schmitt, der regelmäßig solche Fälle verhandelt. Ansonsten könnten auf den Betrieb Schadensersatzansprüche des Azubis zukommen, warnt er vor voreiligen Entscheidungen. Vor Gericht versuche er immer eine Lösung zu finden, die für alle Seiten gut sei. Meist gelänge es, den Azubi in einem andren Betrieb unterzubringen.

Die Gründe für eine Kündigung sind oft ähnlich: zu häufiges Fehlen, zu spät Kommen oder schlechte Leistungen in Betrieb und Berufsschule. Im Vorfeld sollte der Azubi bereits entsprechende Abmahnungen erhalten haben. Kommt es zur Kündigung, sollten die Gründe dort konkret genannt sein und zwar so genau wie möglich. „Wichtig für die schriftliche Kündigungsbegründung ist es, genau Inhalt und Datum zu nennen.“ 

Aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen ist auch zum Start des Lehrjahres 2024 ein Crashkurs Ausbildung – dann mit anderen Inhalten – geplant.

Das sagen die Teilnehmerinnen

Johanna Baumann von der Schlosserei Nägele Steißlingen wollte sich zum Thema Ausbildung einen Überblick verschaffen und ist dankbar über die Tipps zum Ausbildungsplan. „Auch für einen Handwerksmeister, der seit 40 Jahren ausbildet, ändern sich die Dinge“, sagt sie und möchte das Wissen dann im Betrieb weitergeben. „Wir haben aktuell einen Azubi im Metallbau und möchten jährlich einen neuen ausbilden, damit sie sich auch gegenseitig unterstützen können.“ Aktuell möchte der Betrieb einen Flüchtling ausbilden. Beratung gab es gleich vor Ort von Baris Abak.

Portrait von Johanna Baumann
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Portrait von Sandra Feistkorn
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Sandra Feistkorn von der CS Schupp Bau GmbH aus Konstanz ist in der Personalabteilung mit für die Auszubildenden zuständig. Sie wollte sich auf den neusten Stand bringen. „Der Crashkurs fasst alles gut zusammen. Offene Fragen habe ich beantwortet bekommen, etwa wie es mit einer Kündigung in der Probezeit läuft.“ Mehrfach habe sie auch schon Beraterin Susanne Hillan telefonisch um Rat gefragt.

 

Regine Aigeldinger von Metall Aigeldinger aus Zimmern ob Rottweil ist seit knapp einem Jahr kaufmännisch für den Betrieb verantwortlich. „Wir wollen auf der sicheren Seite sein, wenn wir ausbilden.“ Im September haben bei Metall Aigeldinger zwei Auszubildende im Bereich Metallbau, Fachrichtung Konstruktionstechnik, ihren Weg ins Berufsleben gestartet. Und im 2. Lehrjahr bildet das Unternehmen eine Kauffrau für Büromanagement aus. Nützlich fand sie den Hinweis, die Eltern auch nach dem 18. Geburtstag der Azubis miteinzubinden, wenn das datenschutzrechtlich geklärt sei. Die Veranstaltung wolle sie auch zum Netzwerken nutzen.

Portrait von Regine Aigeldinger
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