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Keine Schieflage

Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung von Aufstiegsfortbildungen für Fachkräfte. Angehende Meister, Techniker und Betriebswirte können für ihre Fortbildung Zuschüsse und zinsbegünstigte Darlehen erhalten. Je nachdem, welche persönlichen Voraussetzungen vorliegen, gibt es zinslose Kredite nicht nur für Meisterkurse, sondern auch für Fort- oder Weiterbildungskurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden.

Die aktuellsten Informationen und Rechtsprechungen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Es gibt einen Zuschuss von 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen Erfolgsbonus von 50 Prozent bei bestandener Fortbildungsprüfung auf des Restdarlehen der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Wer die Meisterschule in Vollzeit besucht, kann zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen monatlichen Zuschuss zum Unterhalt beantragen.

Fortbildungen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung (HwO), dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- und Landesrecht vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Deutsche Staatsangehörige sowie Ausländer aus den EU/EWR-Staaten mit Daueraufenthaltsrecht in Deutschland. Eine Altersgrenze besteht nicht.