Bereitstellung der Ausbildungsmittel

Sie sind verpflichtet, Ihren Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zu Verfügung zu stellen, die sie während der Ausbildung brauchen. Dazu gehören auch Arbeitsmittel für Zwischen- und Gesellenprüfung, selbst wenn die Prüfung nach Ende des Ausbildungsverhältnisses stattfindet.