Bild von der Herstellung eines Schuhs
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Fortbildungen für SachverständigeAuf dem Laufenden

Alle Sachverständigen, die bei der Handwerkskammer Konstanz öffentlich bestellt und vereidigt sind, verpflichten sich gemäß der Sachverständigenordnung, regelmäßig an Fortbildungen für das Sachgebiet teilzunehmen, für das sie öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Für eine nachgewiesene Fortbildung erhalten Sachverständige Punkte nach dem folgenden Schlüssel:

  • zweistündige Fortbildung: 2 Punkte
  • halbtägige Fortbildung: 4 Punkte
  • eintägige Fortbildung: 8 Punkte
  • jeder weitere Fortbildungstag: 9 Punkte

Für jedes Jahr der Bestellungszeit sollen 15 bis 25 Fortbildungspunkte erworben werden.

Regelmäßige Fortbildung halten nicht nur auf dem Laufenden, sondern sind auch notwendige Voraussetzung für eine Wiederbestellung. Über Fortbildungstermine und Veranstaltungen informieren Innungen oder Verbände.

Die Handwerkskammer Konstanz veranstaltet jährlich, immer am Jahresanfang, eine Fortbildungsveranstaltung, die sich an alle Handwerke richtet. Die Sachverständigen werden rechtzeitig über die geplanten Veranstaltungen informiert.