Schweiz
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Zoll stellt Erleichterung bei Veredelung in Aussicht

Es tut sich etwas in Sachen Zollverfahren bei Veredelung. Das Ärgernis: Fährt ein Schweizer Kunde mit der Absicht, sein Kraftfahrzeug in Deutschland „veredeln“ zu lassen über die Grenze, ohne dass diese Veredelung schriftlich bewilligt wurde und ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung beim Zoll, entsteht eine Zollschuld wegen vorschriftswidrigen Verbringens. Reparatur- und Wartungsarbeiten sind hiervon allerdings ausgeschlossen.

Nun trafen sich auf Einladung der Generalzolldirektion Vertreter der Industrie- und Handelskammern Hochrhein-Bodensee, Region Stuttgart und Südlicher Oberrhein sowie der Handwerkskammern Freiburg und Konstanz unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen sowie der örtlichen Hauptzollämter zu einem Gespräch beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn.

Die Vertreter der Kammern wiesen auf in der Praxis auftretende Unsicherheiten hin und wünschten sich klare Vereinfachungen für Kunden und Unternehmen. Um Unsicherheiten bei der Einfuhr zukünftig zu vermeiden, wird der Zoll in Abstimmung mit den Wirtschaftskammern Verfahrenshinweise zur Verfügung stellen, die die Abgrenzung der Zollverfahren erleichtern. Die anwesenden Mitglieder des Bundestages Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Dr. Johannes Fechner (SPD), Felix Schreiner (CDU) und Armin Schuster (CDU) forderten, die Möglichkeiten von Verfahrensvereinfachungen voll auszuschöpfen.

Die Zollverwaltung und die Wirtschaftskammern werden hierzu weiter in Kontakt bleiben.