Wie wird gefördert?

Es gibt einen Zuschuss von 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einen Erfolgsbonus von 50 Prozent bei bestandener Fortbildungsprüfung auf das Restdarlehen der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Wer die Meisterschule in Vollzeit besucht, kann zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen monatlichen Zuschuss zum Unterhalt beantragen.