Wie wird die Vergütung festgelegt?

Die Vergütung richtet sich bei Gerichtsgutachten nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) . Für eine genaue Zuordnung der einzelnen Handwerke wird dabei die Zuordnungsliste JVEG des Zentralverbands des Deutschen Handwerks verwendet. Zusätzlich abrechenbar sind Kosten für Reisen, Übernachtungen, Fotokopien und Ähnliches. Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten und von der unterlegenen Partei zu tragen.

Bei Privatgutachten legt der Sachverständige seine Vergütung selbst fest. Eine Gebührenordnung existiert nicht, ebenso ist er nicht an das JVEG gebunden. In der Regel hängt die Vergütung vom Sachgebiet und der Schwierigkeit des Gutachtens ab. Regelmäßig wird nach benötigter Arbeitszeit abgerechnet. Nebenkosten (Fotokopien, Reisekosten, usw.) und Mehrwertsteuer werden in der Regel gesondert berechnet. Es ist empfehlenswert, im Vorfeld eine Vergütung mit dem Auftraggeber festzulegen.