Wie weiter bei der Erbschaftssteuer?

Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Konstanz und der IHK Hochrhein-Bodensee am 27. Januar und 3. Februar

Das Erbschaftsteuergesetz sieht bei der Übergabe von Firmenvermögen im Erbfall verschiedene Entlastungen vor, sofern das Unternehmen von Erben fortgeführt wird. Gegen diese und andere Regelungen hatte der Bundesfinanzhof verfassungsrechtliche Bedenken, über die das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17. Dezember 2014 entschieden hat. Bis zum 30. Juni 2016 gibt es nun eine Übergangsfrist, was bei vielen Unternehmen, die in dieser Phase übergeben wollen, zusätzlich zu Unsicherheiten führt.

Über die Folgen des Urteils insbesondere für Familienunternehmen informiert Rechtsanwalt Elmar Uricher im Rahmen einer Veranstaltung der Handwerkskammer Konstanz und der IHK Hochrhein-Bodensee.

Die Termine:

am 27. Januar 2015 in der Bildungsakademie Singen, Lange Straße 20
am 3. Februar 2015 im IHK-Gebäude Schopfheim, E.-Fr.-Gottschalkweg 1

jeweils von 17 bis 19 Uhr.

Die Veranstaltung ist für Kammermitglieder kostenlos.

Kontakt für Handwerksunternehmen: Constanze Herrmann

Kontakt für IHK-Mitglieder:
Birgitt Richter, Tel. 07531 2860-139, birgitt.richter@konstanz.ihk.de.