Welche Kosten fallen durch die Bestellung zum Sachverständigen an?

Ein angehender Sachverständiger ist verpflichtet, an einem Grundlagenseminar teilzunehmen, das die rechtlichen Grundkenntnisse der Sachverständigentätigkeit vermittelt. Je nach Veranstaltungsort entstehen Kosten von rund 300 Euro.

Die Handwerkskammer Konstanz leitet das Bewerbungsverfahren und erhebt hierfür eine Verwaltungsgebühr von 200 Euro gemäß der geltenden Gebührenordnung. Die Kosten einer Wiedervereidigung nach fünf Jahren betragen 100 Euro.

Für die Abnahme der Sachkundeprüfung ist der zuständige Fachverband verantwortlich. Die Kosten der Prüfung sind unterschiedlich und können nicht pauschal benannt werden. Auskunft gibt der zuständige Fachverband.