Welche Anforderungen werden an ein Gutachten gestellt?

Auf ein Gutachten verlassen sich sowohl Auftraggeber, dessen Vertragspartner als auch gegebenenfalls das Gericht. Alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine erhöhte Glaubwürdigkeit. Das Gutachten muss daher höchsten Anforderungen genügen und fachmännisch, folgerichtig als auch vollständig sein.

Der Sachverständige muss das Gutachten persönlich erarbeiten. Die Tatsachen auf die er sich stützt, muss er selbst ermittelt haben, zum Beispiel mit Untersuchungen, Besichtigungen oder Einsichtnahme in Unterlagen. Die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt ist dabei von großer Bedeutung, denn für das Ergebnis des Gutachtens ist der Sachverständige haftbar.