Was wird gefördert?

Fortbildungen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung (HwO), dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- und Landesrecht vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.