Was ist ein Privatgutachten und was ein Gerichtsgutachten?

Jede Person hat die Möglichkeit, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Beantwortung einer Fachfrage zu beauftragen. Dabei handelt es sich um ein sog. Privatgutachten. Ein Gerichtsgutachten hingegen wird ausschließlich vom Gericht in einem Rechtsstreit in Auftrag gegeben.