Warnung
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Betrüger-E-MailsWarnung vor Abzockmasche

Derzeit versenden Betrüger unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ aus Plauen E-Mails an Betriebe und Privatpersonen. Inhalt der unaufgefordert zugesandten E-Mail mit der Überschrift „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ ist der Hinweis, dass die fehlende Eintragung im Transparenzregister eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Empfänger werden zudem aufgefordert, sich innerhalb von zehn Tagen auf der Internetseite des Vereins zu registrieren. Die Handwerkskammer warnt davor, der Aufforderung nachzukommen und sich, womöglich kostenpflichtig, zu registrieren.

Das „echte“ Transparenzregister des Bundesverwaltungsamts verpflichtet einzelne Marktbeteiligte in der Tat dazu, zur Erfüllung der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes Angaben über Eigentümerstrukturen zu machen. Geführt wird dieses vom der Bundesanzeiger-Verlag GmbH. Für gewöhnlich sind diese seit Oktober 2017 erforderlichen Daten jedoch schon durch die Eintragung der Firmen im Handelsregister hinreichend publik gemacht worden, so dass es einer zusätzlichen Eintragung im Transparenzregister für die meisten Firmen gar nicht mehr bedarf. Die Anmeldung in diesem „echten“ Register ist kostenlos; es entsteht lediglich eine Jahresgebühr von 2,50 €.

Die von der dubiosen „Organisation Transparenzregister e.V. i.G.“ angeschriebenen Betriebe sind nach unseren Recherchen im „echten“ Transparenzregister in der Regel gar nicht eintragungspflichtig – und schon gar nicht in einem selbst erstellten namensgleichen Register auf der Homepage dieses Vereins.

Es geht den Betreibern dieser mutmaßlichen Betrugsmasche vielmehr darum, die Betriebsinhaber auf die Homepage www.TransparenzregisterDeutschland.de zu locken, um im Rahmen einer Eingabe der Firmendaten in ein Nutzlosregister einen kostenpflichtigen Bestellvorgang auszulösen. Dem Betrieb wird suggeriert, die Eintragung ins Transparenzregister löse eine Zahlungspflicht von 49,00 € aus. 

Die Handwerkskammer Konstanz warnt davor, sich auf der Seite des Vereins eintragen zu lassen oder den geforderten Betrag zu begleichen. Wer seinen Betrieb schon eingetragen hat, kann mittels einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung versuchen, aus dem Vertragsverhältnis herauszukommen.

Eine Recherche beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität Bad Homburg hat ergeben, dass der Verein in Gründung derzeit gar nicht eingetragen ist. Es wird in jedem Fall eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des unerlaubten belästigenden E-Mail-Versands geben. Die Erfüllung weiterer – auch strafrechtlicher – Tatbestände, wie etwa des bandenmäßigen Betrugs, werden derzeit noch überprüft. 

Betroffene Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Konstanz erhalten Beratung bei Lothar Hempel.

Portrait von Lothar Hempel HWK KN / Martin Bargiel

Lothar Hempel

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