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Zertifizierung für vorbildliche AusbildungsbetriebeVORAUS in der Ausbildung

Das Zertifikat VORAUS IN DER AUSBILDUNG zeichnet Betriebe für ihr besonderes Engagement und ihre vorbildlichen Leistungen in der Ausbildung aus. Initiator und Träger des Zertifikats ist die Handwerkskammer Konstanz. Das Zertifikat wird am Ende eines mehrstufigen Prozesses verliehen.

Bewerbung

Bewerben können sich alle Ausbildungsbetriebe der Handwerkskammer Konstanz, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen werden vorab von der Handwerkskammer geprüft, d.h. dass alle für das VORAUS-Zertifikat infrage kommenden Betriebe die Antragsunterlagen per Post bekommen.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Der Anteil an vorzeitigen Lösungen von Ausbildungsverträgen nach der Probezeit innerhalb der letzten sieben Jahre beträgt maximal 25 Prozent.
  • Im Betrieb wird zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgebildet.
  • In den letzten sieben Jahren sind mindestens zwei Auszubildende des Betriebes erstmalig zur Gesellen- oder Abschlussprüfung angetreten und haben diese bestanden.
  • Bei Ausbildungsbetrieben mit mehreren Auszubildenden darf der Anteil nicht bestandener Abschlussprüfungen maximal 25 Prozent betragen. Wenn innerhalb der sieben Jahre nur zwei bis vier Auszubildende zur Abschlussprüfung angetreten sind, darf nur eine der Abschlussprüfungen nicht bestanden sein.
  • Falls das Unternehmen mehrere Ausbildungsstandorte im Kammerbezirk der Handwerkskammer Konstanz hat, muss für jeden Standort ein eigener Antrag gestellt werden.

Verfahren

Nach der Bewerbung wird die Ausbildungssituation im Betrieb evaluiert. Dazu erhalten die Betriebe einen Link zu Online-Fragebögen, die von den Ausbildungsverantwortlichen und allen Auszubildenden auszufüllen sind. Die Befragung der Auszubildenden erfolgt anonym. Nach der Auswertung wird sich die Handwerkskammer Konstanz gegebenenfalls noch in einem persönlichen Gespräch vor Ort selbst ein Bild von der Ausbildungssituation machen.

Die Handwerkskammer Konstanz verpflichtet sich, mit den erhobenen Daten vertraulich umzugehen.

Gültigkeit

Das Zertifikat wird für drei Jahre verliehen. In dieser Zeit können Betriebe mit der Zertifizierung werben und das Logo im Geschäftsverkehr verwenden.

Nach Ablauf der drei Jahre können sich Betriebe erneut bewerben. Im Fall einer Betriebsnachfolge ist die Auszeichnung neu zu beantragen. Dabei werden die Ausbildungszeiten im Vorbetrieb angerechnet.

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Miriam Braun

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