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N. Wegner/pixelio.de

Vertragsgestaltung Schweiz

Handwerkskammer informiert am 16. April in Waldshut

Die Schweiz ist für viele Handwerksbetriebe aus der Region ein interessanter Markt. Beim Schritt über die Grenze sind allerdings zahlreiche Vorschriften zu beachten und etliche Auflagen zu erfüllen. In der Praxis stellen sich außerdem Fragen, wie Verträge mit Schweizer Kunden zu gestalten sind.

Um hier den Überblick nicht zu verlieren, bietet die Handwerkskammer Konstanz am Donnerstag, 16. April 2015 in Waldshut eine Informationsveranstaltung für Handwerksunternehmen an.

Dabei geht es unter anderem um folgende Fragen: Welches Recht kommt wann zur Anwendung? Welche Gewährleistungsrechte und welche Fristen sieht das Schweizer Werkvertragsrecht vor? Was bedeutet es, die SIA–Norm 118 zu vereinbaren? Welche Sicherungsmöglichkeiten gibt es? Und was passiert, wenn der Kunde nicht bezahlt?

Referent ist Dr. jur. Bernd Hauck von der Kanzlei Kellerhals Anwälte in Basel, der als Advokat (CH) und Rechtswalt (D) mit beiden Rechtsordnungen bestens vertraut ist.

Die Veranstaltung ist für Mitgliedsbetriebe kostenlos.

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