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Verkauf von Neufahrzeugen:

Energieverbrauchskennzeichnung bis spätestens 19.09.18 aktualisieren

Bereits seit 01. Dezember 2011 müssen nach der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung alle neuen Personenkraftwagen mit einer Energieverbrauchskennzeichnung, dem so genannten PKW-Label, ausgezeichnet sein. Verbraucher sollen sich dadurch für ihre Kaufentscheidung über Kraftstoffverbrauch, Unterhaltskosten, CO2-Effizienzklasse und Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs informieren können.

Im PKW-Label müssen an letzter Stelle unter anderem die Kraftstoffkosten pro Jahr angegeben werden. Zur Ermittlung der Kraftstoffkosten veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jährlich eine Preisliste für Kraftstoffe und andere Energieträger. Am 19.06.2018 hat das Ministerium in einer Bekanntmachung zur PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung eine neuen Preisliste für Kraftstoffe herausgegeben. Den Download  zur Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung finden Sie hier.

Bei neuen Personenkraftwagen, die nach dem 30. Juni 2018 ausgestellt oder zum Kauf oder Leasing angeboten werden, müssen die im Label angegebenen Kraftstoffkosten spätestens ab dem 19.09.2018 nach dieser neuen Preisliste ermittelt werden. Wer die Aktualisierung des PKW-Labels versäumt, läuft Gefahr, zum Opfer teurer Abmahnungen zu werden.

Unter www.pkw-label.de bietet die dena Deutsche Energie-Agentur Fahrzeughändlern die Möglichkeit, das PKW-Label manuell oder automatisch selbst zu erstellen.