Tarifliche Sozialkassen

Wie bei der Berufsgenossenschaft ist die Anmeldung bei der zuständigen Sozialkasse verpflichtend, wenn der neugegründete Handwerksbetrieb unter einen Sozialkassen-Tarifvertrag fällt. Die tarifliche Sozialkassen, wie zum Beispiel die SOKA-Bau, übernehmen verschiedene branchenspezifische Sozialleistungen, etwa das Schlechtwettergeld, die Absicherung von Arbeitszeitkonten, Lohnfortzahlungen sowie einen Teil der Kosten der überbetrieblichen Ausbildung.