
Bis 31. März 2021 können Fördermittel für Stickoxid-Minderungssysteme beantragt werden.
Stickoxid-Minderungssysteme: Förderaufruf zur Nachrüstung
Antragstellung bis 31. März 2021 möglich
Ab sofort stehen wieder Fördermittel für die Nachrüstung von Stickoxid-Minderungssystemen an Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Dieselantrieb zur Verfügung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat hierzu den 4. Förderaufruf zur SCR-Nachrüstung veröffentlicht.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 t bis 7,5 t, die ihren Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie gewerbliche Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in einer der betroffenen Städte oder den angrenzenden Landkreisen hat. In Baden-Württemberg sind das derzeit 16 Städte: Backnang, Esslingen, Freiburg, Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg, Leinfelden-Echterdingen, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Pleidelsheim, Reutlingen, Sindelfingen, Stuttgart, Tübingen und Ulm.
Die Förderung beträgt bis 80 % der Umrüstungskosten (System- und Einbaukosten), maximal 3.600 Euro pro Fahrzeug bei Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5 t und maximal 4.800 Euro bei Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 t. Die Förderung wird über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen abgewickelt. Anträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Eine Antragstellung ist bis 31. März 2021 online möglich.

Peter Schürmann
Unternehmensservice
Team Betriebsführung, Innovation, Umwelt
Technologie- und Umweltberatung
78462 Konstanz