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Die wichtigsten Tipps auf einen BlickSo klappt's mit der Betriebsübergabe

Wer seinen Betrieb übergeben möchte, der scheut oft den ersten Schritt. Schließlich geht es fast immer darum, das eigene Lebenswerk in fremde Hände zu geben. Dabei bietet eine langfristig geplante Übergabe enormes Sparpotenzial für den Übergeber und zugleich eine große Chance für Existenzgründer. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Strategie gewinnt“ haben Experten der Handwerkskammer Konstanz gemeinsam mit Steuerberaterin Elisabeth Zink von der Kanzlei "WSS Aktiv beraten" aus Rottweil rund 80 Besucher informiert, worauf es bei der Vorbereitung einer Übergabe zu achten gilt.

Familiäre Übergabe

„Als erstes sollten Unternehmer frühzeitig mit ihrer Familie besprechen, ob die eigenen Kinder Interesse daran haben, den Betrieb zu übernehmen“, sagt Sonja Zeiger-Heizmann, Rechtsberaterin der Handwerkskammer Konstanz. Um diese Frage klären und ein für alle Kinder tragfähiges Modell zu erarbeiten, könne unter Umständen auch ein Mediator hinzugezogen werden, so Zeiger-Heizmann.

Damit bei einer Übergabe innerhalb der Familie steuerliche Vorteile geltend gemacht werden können, lohnt sich ein frühzeitiger Übergabe-Plan, betont Elisabeth Zink. Wer sein Vermögen langfristig an ein Kind übertragen möchte, kann beispielsweise den Freibetrag der Erb- und Schenkungssteuer nutzen. Dieser umfasst 400.000 Euro pro Kind und kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Auch durch eine gut überlegte Vermögensverteilung auf beide Elternteile können hohe Steuervorteile erzielt werden. „Letztlich muss jeder Unternehmer eine individuelle Lösung finden“, sagt Elisabeth Zink, „aber aus Expertensicht lohnt sich eine Schenkung insbesondere dann, wenn man noch jünger ist oder Freibeträge optimal einsetzen kann. Sonst sind die steuerlichen Belastungen bei Schenkungen und Erbe identisch.“



Eine Möglichkeit, die Steuerlast speziell bei der Unternehmensübergabe zu senken, bieten die Regel- und die Optionsverschonung für Betriebsvermögen. Damit können Betriebsinhaber ihr Unternehmen durch Schenkungen langfristig zu guten Konditionen an die nächste Generation weitergeben.

Dabei werden Schenkungen und Erbfälle unter bestimmten Voraussetzungen deutlich begünstigt. So werden bei der Regelverschonung beispielsweise nur 15 Prozent des Betriebsvermögens besteuert. Im Gegenzug darf der Übernehmer den Betrieb fünf Jahre nach der Übergabe nicht verkaufen und muss seinen Mitarbeitern in Summe mindestens 80 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme fünf Jahre lang weiterbezahlen. Bei der Optionsverschonung wird das Betriebsvermögen gar nicht besteuert, dafür gelten für den Übernehmer noch höhere Auflagen: Er muss das Unternehmen sieben Jahre behalten und muss seine durchschnittliche Lohnsumme ebenfalls sieben Jahre weiterzahlen. Ansonsten können die Begünstigungen anteilig rückwirkend gestrichen werden.

Grundsätzlich seien auch alternative Übergabemodelle denkbar. Ein Beispiel hierfür ist eine Schenkung, bei der der Sohn oder die Tochter sich verpflichtet, den Eltern im Gegenzug eine monatliche Rente auszuzahlen. „Weil diese Rente nicht als Kaufpreis gilt und sich gleichzeitig als Sonderausgabe steuerlich absetzen lässt, ist das Modell vorteilhaft für beide Seiten“, betont Elisabeth Zink.

Ebenfalls könnten Unternehmer Grundstücke frühzeitig aus dem Betriebsvermögen auslagern und diese als Altersvorsorge an den Nachfolger vermieten oder verpachten. Diese Option sollte laut Elisabeth Zink allerdings langfristig geplant werden, um Steuerrisiken zu vermeiden.



Externe Nachfolge

Wenn sich in der Familie kein Nachfolger findet, lohnt sich häufig ein Blick in die Belegschaft. „Auch unter ehemaligen Mitarbeitern könnte ein guter Übernahme-Kandidat sein“, weiß Sonja Zeiger-Heizmann. „Denn eine Übergabe des eigenen Betriebs fällt leichter, wenn Vertrauen vorhanden ist.“ Auf diese Weise könne auch eine fließende Übergabe gelingen, bei der der Übergeber seinem Nachfolger für eine gewisse Zeit beratend zur Seite steht. So profitiert der Übernehmer von der Erfahrung seines Vorgängers – etwa im Umgang mit schwierigen Kunden oder bei der Planung größerer Investitionen.

Wer den Verkauf seines Betriebs plant, sollte im Vorfeld prüfen, ob die Änderung der Rechtsform sinnvoll sein kann. „Eine GmbH zu verkaufen ist aus Sicht des Käufers steuerlich ungünstig“, sagt Elisabeth Zink. Daher lohne sich oftmals die Umwandlung in eine GmbH & Co. KG, bei der der Kaufpreis steuerlich abgeschrieben werden könne.

Unternehmer, die ihr Einzelunternehmen verkaufen, könnten laut Elisabeth Zink von einem ermäßigten Steuersatz profitieren. Dieser beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes und darf nur einmal im Leben angewandt werden. Einzige Voraussetzung: ein Mindestalter von 55 Jahren.



Vollmachten

Für junge Unternehmer spielt die Nachfolge häufig noch keine Rolle. Dennoch sollten sie mit entsprechenden Vollmachten für Notfälle vorsorgen und ergänzend mit ihrer Hausbank die notwendigen Kontovollmachten unterzeichnen. „Wichtig ist, dass entweder Familienangehörige oder vertrauenswürdige Mitarbeiter im Notfall auf das Unternehmenskonto zugreifen können“, betont Sonja Zeiger-Heizmann. Falls dem Unternehmer etwas zustoße, könne es sonst schnell zu Zahlungsrückständen kommen. Schließlich ermächtige erst der Erbschein zum Zugriff auf das Unternehmenskonto, und bis dieser ausgestellt werde, vergehe oft einige Zeit. Ferner rät sie dazu, einen Notfallordner mit allen wichtigen Daten und Kontakten anzulegen. Muster hierfür können bei der Handwerkskammer angefragt werden.

„Beim Thema Nachfolge lege ich den Betrieben ans Herz, sich frühzeitig zu kümmern und Beratung in Anspruch zu nehmen“, sagt Sonja Zeiger-Heizmann. Angesichts der durchaus komplexen Steuerfragen kann es sich auch lohnen, zusätzlich einen spezialisierten Steuerberater zu konsultieren.

Bei der Suche nach einem passenden Nachfolger können Unternehmer auf die Betriebsbörse der Handwerkskammer Konstanz zugreifen. Diese ist online abrufbar unter: www.hwk-konstanz.de/betriebsboerse. Die Betriebsberater der Handwerkskammer erstellen darüber hinaus eine neutrale und kostenlose Unternehmensbewertung, setzen Zeitpläne auf und begleiten die Übergabe. Auch bei juristischen Fragen einer Unternehmensübergabe können Mitgliedsbetriebe auf die Unterstützung der Handwerkskammer setzen.



 Checkbox

  • Mindestens zwei Jahre vor der Übergabe mit der Planung beginnen
  • Frühzeitig Fördermittel beantragen
  • Beratung von Steuerberater und Handwerkskammer nutzen
  • Mehr als eine Bank für Finanzierungsmöglichkeiten konsultieren
  • Fairness in den Verhandlungen
  • Chemie zwischen den Vertragspartnern muss stimmen
  • Belegschaft einbinden
  • Vollmachten ausstellen
  • Fließender Übergang bietet Vorteile für beide Seiten


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