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Serie "Fachkräfte? Sicher!" (10)Mit Kündigungen richtig umgehen

Fehlende Mitarbeiter sind im Handwerk der limitierende Faktor für Wachstum. Umso schmerzhafter ist es, wenn Fachkräfte das Unternehmen verlassen oder gekündigt werden müssen. Doch so schwierig die Trennung auch ist, der Arbeitgeber kann daraus einiges für die Zukunft ableiten. Wie auch am Ende alles gut werden kann, erklärt Personalberaterin Fabienne Gehrig von der Handwerkskammer Konstanz im vorletzten Teil unserer Serie.

1. Fairness walten lassen

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber, so begründet diese auch sein mag, ist immer eine höchst persönliche und emotionale Angelegenheit. Denn der Jobverlust kann für den Mitarbeiter mit erheblichen wirtschaftlichen und oft auch sozialen Herausforderungen verbunden sein. Auch für den Arbeitgeber ist eine Kündigung nicht leicht, da sie oft mit starken Emotionen verbunden ist. „Trotzdem sollte ein fairer und sachlicher Umgang mit dem betroffenen Mitarbeiter selbstverständlich sein“, sagt Fabienne Gehrig. Es gilt das Prinzip: Hart in der Sache, aber fair zu den Menschen.

2. Sich in Diskretion üben

Wer schlechte Botschaften zu überbringen hat, sollte das mit Anstand tun. Ein Trennungsgespräch darf nicht zwischen Tür und Angel oder gar vor Kollegen in der Werkstatt stattfinden, sondern muss vertraulich geführt werden. Grundsätzlich gilt: Die betroffene Person erfährt es zuerst. Und: Das Gespräch wird unter vier Augen geführt, in der Regel durch den Chef selbst. Unabdingbar ist ein separater Raum, der vor Störungen schützt. Der Zeitpunkt wird am besten so gewählt, dass der Mitarbeiter danach nicht gleich zurück an seinen Arbeitsplatz muss und ausreichend Zeit hat, sich zu fangen. Eine unangekündigte E-Mail oder ein lapidarer Brief, in dem der Betriebsinhaber seine Trennungsabsicht mitteilt, sind hingegen einfach schlechter Stil. Ein derartiger Mangel an Wertschätzung belastet das persönliche Verhältnis in einer ohnehin schwierigen Situation unnötig und kann damit den gesamten Verlauf der Trennung negativ beeinflussen.

3. Haltung bewahren

Hat der Mitarbeiter gekündigt, dann kommt es darauf an, das Beste aus der Situation zu machen. Auch hier gilt: Fairness geht vor. Auf keinen Fall sollte der Gehende schlechtgemacht oder zum Tabuthema erklärt werden. Eine vorbildliche Trennung verläuft immer so, dass man sich hinterher noch in die Augen schauen kann. Absolute Tabus sind: angeblich verlorene Austrittspapiere, schleppend bearbeitete Arbeitszeugnisse und auch das Schweigen im Walde nach Aussprache der Kündigung. Dies ist nicht nur belastend für den ehemaligen Mitarbeiter, sondern kann verständlicherweise auch dazu führen, dass dieser die Arbeitgeberqualitäten des Betriebs in seinem Umfeld oder auf Internetportalen schlecht bewertet. Besser also, sich für die zurückliegende Zusammenarbeit zu bedanken und dem Mitarbeiter für die Zukunft viel Erfolg zu wünschen.

4. Letzte Fragen stellen

Wenn Mitarbeiter keinerlei negative Konsequenzen mehr zu befürchten haben, fällt es ihnen leichter, couragiert Klartext zu reden. Diese Offenheit bietet jede Menge Chancen. Personalberaterin Fabienne Gehrig: „Führen Sie Austrittsgespräche und erfahren Sie durch kluge Fragen, was ihren Mitarbeiter tatsächlich dazu bewogen hat, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Erfassen und analysieren Sie das Gesagte. Und dann: Ändern Sie etwas!“

 

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Portrait von Fabienne Gehrig HWK KN / Martin Bargiel

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Die Personalberatung ist Teil des Projekts Horizont Handwerk des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und des baden-württembergischen Handwerks.