ZOLL
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Schwarzarbeit lohnt nicht

Die Zahl der Bußgeldbescheide wegen unerlaubter Handwerksausübung ist gestiegen

Anfang des Jahres hat der Zoll mit einer Großrazzia auf Baustellen in Nordrhein-Westfalen für Aufsehen gesorgt. Doch beim Thema Schwarzarbeit geht es nicht allein um illegale Beschäftigung oder Scheinselbständigkeit. Auch wegen Verstößen gegen das Handwerksrecht wurden im letzten Jahr wieder deutlich mehr Betriebe als in den Vorjahren mit einem Bußgeld belegt. Das geht aus der jährlichen Schwarzarbeits-Statistik der Handwerkskammer Konstanz hervor.

Wer Tätigkeiten ausübt oder anbietet, für die er nicht qualifiziert und folglich auch nicht zugelassen ist, verstößt gegen die Handwerksordnung. Lässt er sich nicht eines Besseren belehren, drohen Bußgelder in empfindlicher Höhe. Das bekamen im letzten Jahr 15 Betriebe aus dem Handwerkskammerbezirk zu spüren. Gegen sie wurden Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von rund 19.000 Euro erlassen. Im Vorjahr meldeten die Bußgeldbehörden nur sechs Fälle mit Bußgeldern
von 17.000 Euro.

„Der Anstieg der Fallzahlen zeigt, dass Verbraucher und Betriebe dem Thema die notwendige Aufmerksamkeit widmen – und dass die Behörden konsequent reagieren“, sagt Kerstin Nickel-Spohn von der Handwerkskammer Konstanz. Die Expertin für öffentliches Recht ist meist die erste Ansprechpartnerin, wenn es um den Verdacht unerlaubter Handwerksausübung geht. Sie prüft die handwerksrechtlichen Voraussetzungen und informiert die zuständigen Landratsämter und Stadtverwaltungen. „Wir arbeiten sehr gut mit den Behörden zusammen. Unsere Hinweise werden in der Regel kurzfristig bearbeitet und überprüft. Auch erhalten wir zumeist Rückmeldungen über das Ergebnis der Ermittlungen“, berichtet sie.

Riskanter Fall: unerlaubt und unsachgemäß

So konnte auch ein besonders riskanter Fall von Schwarzarbeit im vergangenen Jahr abgeschlossen werden: Ein Gebrauchtwarenhändler hatte wiederholt den Bremsenservice für seine Kunden durchgeführt – und das so unerlaubt wie unsachgemäß. Unzufriedene Kunden hatten sich daraufhin an die Handwerkskammer gewandt. Nachdem Belehrungen ohne Erfolg blieben, ging der Fall ans Ordnungsamt. 9.500 Euro Bußgeld muss der Händler jetzt zahlen – in kleinen Raten abstottern.

Solche „Unverbesserlichen“ seien eher die Ausnahme, meint Kerstin Nickel-Spohn. „Die meisten Betriebe wollen ihr Angebot auf legale Füße stellen und suchen sich einen Meister, der die fraglichen Tätigkeiten ausüben darf. Oder sie melden ihr Gewerbe direkt ab.“ Dementsprechend niedriger fiel auch 2017 eine Mehrzahl der Bußgeldbescheide aus. Zwischen 220 und 3.000 Euro mussten „schwarzen Schafe“ für die Ausübung unerlaubter Tätigkeiten in den Gewerken Zimmerer, Dachdecker, Stuckateur, Kraftfahrzeugtechniker und Raumausstatter zahlen.

Doch die Bußgeldverfahren sind längst nicht die einzige Möglichkeit, um zu verhindern, dass sich Schwarzarbeit lohnt. Die Handwerkskammer-Juristin begrüßt es beispielsweise, dass Behörden als Alternative zum Bußgeld jetzt vermehrt auch Verfallsanordnungen treffen. Dabei wird der durch eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat erlangte Gewinn eingezogen – und zwar brutto. „Das führt zu deutlich höheren Summen als der Bußgeldbescheid“, so Kerstin Nicke-Spohn. Um 79.500 Euro ging es 2017 in einem Fall. Und nach einer weiteren Anordnung könnten 218.000 Euro fällig werden. Allerdings sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Behörden sollen Rahmen für Bußgelder ausschöpfen

Doch auch bei der Höhe der Bußgelder soll sich nach dem Willen der Handwerksorganisationen etwas ändern. Dass die Bußgeldbehörden den gesetzlichen Rahmen von bis zu 50.000 Euro auch tatsächlich ausschöpfen, forderte der jüngst der Baden-Württembergische Handwerkstag in einem Positionspapier, an dem auch die Konstanzer Juristen mitgewirkt haben. Auch Kerstin Nickel-Spohn unterstützt diese Forderung: „Schwarzarbeit ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Wer Verbraucher in Gefahr und den Wettbewerb in Schieflage bringt, muss die vollen Konsequenzen spüren.“