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Rundfunkbeitrag: Teilzeitkräfte können anteilig berechnet werden

Meldefrist bis 31. März

Bei der Berechnung der Rundfunkbeiträge haben Betriebe seit Anfang des Jahres die Wahl: Erstmals müssen sie die Beschäftigtenzahl nicht mehr pro Kopf melden, sondern können Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigen und so eventuell die Gebühren senken. „Das könnte sich gerade im Lebensmittelhandwerk oder bei den Gebäudereinigern lohnen“, sagt Kerstin Nickel-Spohn, Rechtsberaterin der Handwerkskammer Konstanz. Allerdings sollte man sich mit der Neuberechnung beeilen, denn am 31. März endet die jährliche Meldefrist.

Mit der Neuregelung wird eine deutliche Schieflage korrigiert: Bisher waren Unternehmen verpflichtet, die durchschnittliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit zu melden. Dies führte vor allem in Branchen mit hohem Anteil an Teilzeitbeschäftigten zu Benachteiligungen und wurde auch vom Handwerk stark kritisiert.

Die neue Regelung ermöglicht nun eine Umrechnung von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen in Vollzeitäquivalente. Dabei gilt:

  • Beschäftigte mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden und mit maximal 30 Stunden werden mit Faktor 0,75 angesetzt.
  • Beschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden werden mit Faktor 0,5 berücksichtigt.
  • Beschäftigte, die mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, zählen voll (Faktor 1,0).

Bezugsgröße der Berechnung ist die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des vorangegangenen Kalenderjahres. Wie bisher werden nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gezählt, ohne Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Die Unternehmen können entscheiden, ob sie von der Neuberechnung Gebrauch machen oder nicht. Die errechnete neue Gesamtzahl (alle Vollzeitbeschäftigten und die errechneten Vollzeitäquivalente der Teilzeitbeschäftigten zusammengefasst) kann aber nur einmal jährlich bis zum 31. März beim Beitragsservice gemeldet werden, damit der Beitrag ggf. mit Wirkung zum April des jeweiligen Jahres angepasst wird.

Beitragszahler, die ein Beitragskonto haben, können im Serviceportal des Beitragsservices unter  die Beschäftigtenberechnung und Veränderungsmeldung direkt online durchführen.