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Neuerungen bei Gewährleistung und Bauverträgen

Infoabende für Betriebe

Seit dem 1. Januar 2018 ist das neue Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungsrechts und des Bauvertragsrechts in Kraft. Seit diesem Jahr können Handwerksbetriebe von ihren Lieferanten somit nicht nur neues Material, sondern auch die Erstattung von Ein- und Ausbaukosten verlangen, wenn sie deren mangelhaftes Material zur Durchführung eines Auftrags verwendet haben. 

Über diese und weitere Neuerungen informieren die Handwerkskammer Konstanz und die Kreishandwerkerschaften am 17. Januar im Campus Schwenningen der Hochschule Furtwangen, am 24. Januar in der Bildungsakademie Singen und am 31. Januar in der Bildungsakademie Waldshut. Referentin ist Dr. Barbara Wachsmuth, Fachanwältin für Baurecht aus Überlingen.

Die Reform des Mängelgewährleistungsrechts berücksichtigt zentrale Forderungen des Handwerks. Und auch mit Einführung eines neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts wird die Rechtsstellung von Bauhandwerkern in verschiedenen Punkten verbessert , z. B. durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung zu Nachträgen und deren Vergütung sowie eines Anspruchs auf „Zustandsfeststellung“ bei strittigen Abnahmen.

Beginn der Veranstaltungen ist jeweils um 18.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten.

Information und Anmeldung bei Frau Tripolt.