Muss ich einen Sachverständigen auch bezahlen, wenn er mir Recht gibt und darf ich das Geld von der Gegenseite verlangen?

Ein Sachverständiger, der von Ihnen beauftragt wurde, hat zunächst einmal mit Ihnen einen Vertrag geschlossen. Daher sind Sie verpflichtet, Ihrer Gegenleistung - der Bezahlung des Sachverständigen - nachzukommen. Sie haben die Möglichkeit, mit der Gegenseite zuvor zu vereinbaren, dass der Unterlegene das Gutachten bezahlt (sogenannter Schiedsvertrag). Ist die Gegenseite dazu nicht bereit, müssten Sie das Geld gegebenenfalls als Schadenersatz einklagen. Die Frage der Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten ist aber eine Rechtsfrage und hängt vom Einzelfall ab. Gehen Sie im Zweifel davon aus, dass Sie die Kosten des Privatgutachtens - auch bei erfolgreicher Durchführung eines Prozesses - selbst begleichen müssen. Deshalb ist es ratsam, sich vor Beauftragung beim Sachverständigen über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.